Ex-Leibwächter Bin Ladens kann nicht abgeschoben werden

Düsseldorf · Ein in Bochum lebender früherer Leibwächter des getöteten Terrorchefs Osama bin Laden, Sami A., kann auch weiterhin nicht nach Tunesien abgeschoben werden. Dies teilte die nordrhein-westfälische Landesregierung in Düsseldorf auf eine Kleine Anfrage zweier AfD-Abgeordneter mit.

Das Flüchtlingsministerium verwies auf eine unanfechtbare Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom April 2017. Demnach drohten dem 42 Jahre alten Mann bei einer Rückkehr nach Tunesien "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung" (Beschluss OVerWG NRW, Az. 11 A 1613/16.A vom 3. April 2017).

Sami A. lebt in Bochum mit Frau und Kindern. Jeden Tag muss er sich bei der Polizei melden. Er erhält Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Monatlich seien dies 1168 Euro, teilte das Ministerium weiter mit. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung (Montag) über den Fall berichtet.

Osama bin Laden war Chef des Terrornetzwerks Al-Kaida. 2011 wurde er bei einer US-Kommandoaktion in Pakistan getötet. Er soll der Drahtzieher der Terroranschläge vom 11. September 2001 mit etwa 3000 Toten in New York gewesen sein.

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