Sterbehilfe Wenn ein Giftcocktail die Erlösung bringen soll

BONN · Sollen Ärzte künftig Beihilfe zum Suizid leisten dürfen? Und welche Rolle sollen Sterbehilfevereine und andere organisierte Formen der Suizidbeihilfe spielen? Die Debatte um eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe nimmt in diesen Wochen wieder Fahrt auf.

Parteien, Ärzte und Kirchen positionieren sich. Bis Ende 2015 will das Parlament ein Gesetz verabschieden - und das ohne Fraktionszwang. Innerhalb der Parteien gibt es sehr unterschiedliche Positionen: Sie reichen etwa in der Union von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, der jegliche organisierte Form von Suizidbeihilfe verbieten will, bis zu Peter Hintze, der für ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung plädiert.

Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland bislang nicht strafbar. Doch durch die Aktivitäten der Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas und den Sterbehilfeverein des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch ist das Problem der organisierten oder sogar auf Gewinn ausgerichteten gewerblichen Beihilfe zur Selbsttötung zu einem heftig diskutierten Thema geworden.

In der Unionsfraktion machen sich insbesondere Gröhe und Fraktionschef Volker Kauder (beide CDU) für strenge Regelungen stark. Sie sind gegen eine ärztliche Beihilfe und für ein Verbot jeglicher organisierter Sterbehilfe. Einen entsprechenden Gesetzentwurf soll der Abgeordnete Michael Brand (CDU) erarbeiten. Nach seinen Vorstellungen sollen nicht nur Organisationen, sondern auch Einzelpersonen und Ärzte strafrechtlich belangt werden, wenn sie ihre Beihilfe regelmäßig anbieten.

Als Parteirebell tritt demgegenüber der frühere CDU-Generalsekretär Hintze auf: Der ehemalige evangelische Pastor verlangt Spielraum für Ärzte. Nicht jede unerträgliche Situation lasse sich palliativmedizinisch beherrschen. Gegen ein strafrechtliches Verbot sprechen sich auch SPD-Abgeordnete wie Kerstin Griese aus. Sie will Sterbehilfevereine über das Vereinsrecht verbieten. Für Ärzte verlangt Griese ebenso wie der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach "Entscheidungsspielräume in extremen Notlagen".

Bei den Grünen gibt es zahlreiche Stimmen gegen kommerzielle Sterbehilfe. Gemeinnützige Vereine für die Beihilfe zur Selbsttötung sollten nach Ansicht der Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast aber erlaubt sein.

Aufsehen erregte ein ausführlicher Gesetzentwurf von vier renommierten Medizinern, Ethikern und Juristen. Ihr Vorschlag mutet auf den ersten Blick streng an: Beihilfe zur Selbsttötung soll mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

Entscheidend aber sind die Ausnahmen: Nicht strafbar machen sollen sich zum einen "Angehörige oder dem Betroffenen nahestehende Personen". Zum anderen aber soll auch ein Arzt bei der Suizidbeihilfe "nicht rechtswidrig" handeln, sofern mehrere Bedingungen erfüllt sind: etwa, dass "der Patient an einer unheilbaren, zum Tode führenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leidet".

Für die Professoren steht fest: Ein Verbot jeder organisierten Suizidbeihilfe antworte nicht auf die Notlage Sterbenskranker. Ihre an schwersten Einzelfällen orientierte Ausnahmeregelung soll zudem weitergehende Forderungen nach aktiver Sterbehilfe oder einer Suizidbeihilfe für gesunde Hochbetagte oder psychisch Kranke verhindern. Das aber ziehen Kritiker in Zweifel.

Der Chef der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, warnt vor einer Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Ärzten und Patienten. Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung sei keine ärztliche Aufgabe. "In unserer Gesellschaft darf kein Platz sein für Todesengel, die Giftcocktails reichen und damit Geschäfte machen wollen."

Die Kirchen, insbesondere die katholische, sind gegen jede organisierte Suizidbeihilfe. Irritiert hat allerdings der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche, Nikolaus Schneider: Er räumte ein, dass er seine krebskranke Frau aus Liebe zu einer Sterbehilfeorganisation in die Schweiz begleiten würde - gegen seine eigene Überzeugung. Der katholische Theologe Hans Küng plädiert für ein Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen am Ende seines Lebens.

Immer wieder haben in den vergangenen Jahren prominente Einzelschicksale die Diskussionen um Sterbehilfe und Beihilfe zur Selbsttötung in europäischen Ländern und in den USA angefacht.

Prominente Fälle von Sterbehilfe

Timo Konietzka: Der deutsche Fußballer stirbt im März 2012 im Alter von 73 Jahren. Der Schütze des allerersten Bundesligatores scheidet durch den Giftcocktail einer Schweizer Sterbehilfeorganisation aus dem Leben.

Piergiorgio Welby: Ein Arzt in Rom stellt im Dezember 2006 das Beatmungsgerät des muskelkranken Künstlers ab und führt damit seinen Tod herbei. Der 60-Jährige war neun Jahre von Beatmungsgeräten abhängig. Er hatte seit längerem um die Abschaltung der Apparate und die Gabe eines Schmerzmittels gebeten. Welby erhält eine zivile Totenfeier, da die Diözese Rom eine kirchliche Bestattung ablehnt. Sie begründet das damit, dass der erklärte Wunsch zu sterben im Gegensatz zur katholischen Lehre stehe.

Diane Pretty: Die bis zum Hals gelähmte Britin stirbt im Mai 2002 eines natürlichen Todes. Die 43-Jährige hatte durch alle Instanzen vergeblich auf ein Recht auf Beihilfe zur Selbsttötung geklagt. Pretty wollte verhindern, dass ihr Mann bei einer Beihilfe rechtlich belangt wird. Das britische Recht belegt seit 1961 Hilfe zum Selbstmord mit bis zu 14 Jahren Haft. Im April 2002 verneint auch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg ein Recht auf Beihilfe zur Selbsttötung.

Terri Schiavo: Der langsame Tod der US-Amerikanerin bewegt die Menschen weltweit und löst Kontroversen aus. Die Wachkoma-Patientin stirbt im März 2005, nachdem ihr zwei Wochen zuvor auf Antrag des Ehemannes die Magensonde zur künstlichen Ernährung entfernt worden war. Der Fall Schiavos, die nach einer misslungenen Herzoperation 15 Jahre lang im Koma lag, führt zu einem juristischen und politischen Tauziehen, an dem sich auch US-Präsident George W. Bush und höchste Gerichte beteiligen. Die Eltern der Frau plädierten für eine Fortsetzung der Behandlung.

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