Flexi-Rente Koalition ist sich prinzipiell einig

BERLIN · Jetzt geht es um die Details: Die SPD wünscht sich die Teilrente schon ab 60 Jahren. Die Union will ältere Arbeitnehmer bei der Weiterarbeit fördern.

In der Koalition zeichnet sich eine Einigung für einen flexibleren Renteneintritt ab. Nach Angaben von Mitgliedern der Koalitionsarbeitsgruppe, die letzte Woche zum zweiten Mal getagt hat, gibt es zwischen den Rentenexperten von Union und SPD bei einer weiteren Flexibilisierung der Teilrente bereits wenig Streit.

Demnach könnten ältere Arbeitnehmer ab 63 demnächst mit jedem denkbaren Prozentsatz in Teilrente gehen. Bislang gibt es nur wenige Möglichkeiten, wie etwa eine halbe Verrentung und Weiterarbeit zu 50 Prozent. Auch bei den Hinzuverdienstgrenzen für Teilrentner soll es unkomplizierter werden. Bislang ist die Berechnung der Grenzen sehr schwierig, was viele Interessenten einer Teilrente offensichtlich abschreckt. Im Gespräch ist nun, dass der höchste Verdienst des Teilrentners aus den vergangenen 15 Jahren die Hinzuverdienstgrenze markiert.

Denkbar wäre, dass die Tarifvertragsparteien neue Lösungen finden, damit die Betroffenen die rentenrechtlich fälligen Abschläge bei ihrer Teilrente möglichst weit abfedern können. Die SPD-Vertreter haben den Wunsch der Gewerkschaften vorgetragen, dass die Teilrente schon ab 60 möglich sein soll und dass die Abschläge moderater ausfallen sollen.

Diese Forderung ist im Unionslager aber mit großer Skepsis aufgenommen worden. Es wird befürchtet, dass auf diesem Weg neue Anreize zur Frühverrentung gesetzt werden.

Die SPD befürwortet zudem eine neue Lösung für gesundheitlich angeschlagene Arbeitnehmer im rentennahen Alter, die zwar keine Erwerbsminderungsrente bekommen, aber auf dem Arbeitsmarkt so gut wie chancenlos sind. Zur Überbrückung der Zeit bis zur Rente wird über eine Lohnersatzleistung ähnlich dem Kurzarbeitergeld nachgedacht.

SPD-Arbeitsmarktexpertin Katja Mast sagte unserer Zeitung: "Uns liegen Regelungen am Herzen, damit Menschen länger im Erwerbsleben bleiben und gesund bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeiten können." Es soll nicht nur darum gehen, wie die Menschen früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden können. Rüstige Arbeitnehmer sollen motiviert werden, über das gesetzliche Renteneintrittsalter weiterzumachen.

Es geht dabei auch um den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung. Der Arbeitnehmerbeitrag entfällt in diesen Fällen bislang schon, wenn ein Arbeitnehmer seinen Rentenantrag schon gestellt hat und seine Rente neben dem Lohn bezieht. Die Union macht sich dafür stark, dass der Arbeitgeberbeitrag auch künftig bezahlt werden soll, er aber auf dem Rentenkonto des Arbeitnehmers gutgeschrieben wird und dessen Rentenansprüche steigert. Diese Regelung soll nicht für Minijobs gelten. Dem Vernehmen nach hat die SPD sich hier noch keine Meinung gebildet.

Wenn ein älterer Arbeitnehmer mit Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters keine Rente beantragt, sondern einfach weiterarbeitet, steigt seine Rente bislang schon nach zwölf Monaten um sechs Prozent. Der Rentenexperte der Union, Peter Weiß, macht sich dafür stark, dass im ersten und zweiten Jahr nach gesetzlichem Renteneintritt der Anreiz zum Weiterarbeiten höher ausfällt: "Ich bin dafür, das Weiterarbeiten nach der Regelaltersgrenze stärker zu fördern."

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