urteil des Bundesverfassungsgerichts Kirche darf Wiederverheirateten kündigen

KARLSRUHE/KÖLN · Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum kirchlichen Arbeitsrecht begrüßt. "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt uns Rechtssicherheit", erklärte der Erzbischof gestern in Köln.

Es bestätige das Selbstbestimmungsrecht der Kirche im Hinblick auf die Auswahl ihrer Mitarbeitenden und die an diese gestellten Beschäftigungsanforderungen. "Wir werden mit dieser verfassungsrechtlich gewährleisteten Freiheit weiterhin verantwortlich umgehen", so Woelki.

Der Zweite Senat des Karlsruher Gerichts hob gestern ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts auf, das die Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus in Düsseldorf nach dessen Wiederheirat für unwirksam erklärt hatte. Staatliche Gerichte dürften sich nicht über das kirchliche Selbstverständnis hinwegsetzen, "solange dieses nicht in Widerspruch zu grundlegenden verfassungsrechtlichen Gewährleistungen steht".

Im konkreten Fall geht es um den Chefarzt eines Düsseldorfer Krankenhauses. Nach dessen zweiter Eheschließung hatte ihm die Klinik gekündigt. In allen Instanzen war zuvor entschieden worden, dass die Entlassung unwirksam sei. Das Bundesverfassungsgericht weist in seinem Urteil darauf hin, dass das Grundgesetz "die korporative Religionsfreiheit vorbehaltlos gewährleistet und insofern dem Selbstbestimmungsrecht und dem Selbstverständnis der Religionsgesellschaften besonderes Gewicht zuzumessen ist".

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