Stiftungen Ein gemeiner Nutzen

Berlin · Der Pariser Platz ist eine feine Adresse in Berlin. Einen Steinwurf vom Brandenburger Tor entfernt thront das feine Hotel Adlon, gegenüber liegt der elegante Bau der französischen Botschaft, ein wenig weiter die abweisend verschlossen wirkende US-Botschaft.

 Eine schicke Adresse: Auf der Straße Unter den Linden in Berlin residiert die Stiftung Familienunternehmen. Dort gibt man sich zugeknöpft, was die Gemeinnützigkeit angeht.

Eine schicke Adresse: Auf der Straße Unter den Linden in Berlin residiert die Stiftung Familienunternehmen. Dort gibt man sich zugeknöpft, was die Gemeinnützigkeit angeht.

Foto: dpa

Mittendrin zwischen diesen repräsentativen Gebäuden das "Haus des Familienunternehmens". Dieses 2012 errichtete Bauwerk steht den anderen Häusern hier in nichts nach, es fügt sich bestens ein in das Ensemble am Anfang der Prachtstraße Unter den Linden.

Hier treffen sich die bekanntesten Unternehmer des Landes mit der Politik. Kein anderer Lobbyverband in Berlin ist buchstäblich so nahe an den Reichstag, das Kanzleramt und das Bundesfinanzministerium gerückt wie die Stiftung Familienunternehmen, die hier ihre Hauptstadtrepräsentanz unterhält.

Die Stiftung weist mit gewissem Stolz auf ihrer Seite im Netz darauf hin: Das Haus "repräsentiert die deutschen Familienunternehmen inmitten der Bundeshauptstadt". Hier gehen Bundesminister ein und aus, hier stellen Spitzenjuristen wie der Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio Gutachten zu wichtigen Rechtsfragen vor.

Seit Monaten ist die Truppe um Matthias Lefarth - er leitete bis vor kurzem die Steuerabteilung eines Dachverbandes der Wirtschaft - voll gefordert. Seitdem das Bundesverfassungsgericht im Dezember die gesetzlichen Regeln bei der Besteuerung von Unternehmenserben gekippt und eine verfassungsfeste Neuordnung bis Mitte nächsten Jahres gefordert hat, herrscht hier Hochbetrieb.

Rüge für hohe Steuerprivilegien

Die obersten Richter hatten insbesondere die hohen Steuerprivilegien bei ganz großem betrieblichen Vermögen gerügt. Seitdem das Urteil gesprochen ist, befindet sich die Stiftung Familienunternehmen in einer Abwehrschlacht. Sie versucht, eine höhere steuerliche Belastung bei der Übergabe von Betriebsvermögen zu verhindern.

Die Stiftung organisiert Podiumsdiskussionen mit Hunderten von Zuhörern zum Thema. Sie führt vertrauliche Gespräche mit Abgeordneten aus dem Bund und den Ländern, denn das Aufkommen der Steuer steht den Ländern zu, sie müssen der Neuregelung zustimmen.

Für die Klientel der Stiftung - im Kuratorium sitzen Eigentümer von Katjes, Trumpf, Fischerdübel, Henkel und andere klangvolle Namen der deutschen Industrie - steht bei der Reform viel Geld auf dem Spiel. Der neueste Subventionsbericht der Bundesregierung nennt Zahlen: 7,9 Milliarden Euro würden Firmenerben im kommenden Jahr an Subventionen über die Verschonung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer bekommen, wenn alles so bleibt, wie es ist.

Diese Steuerprivilegien sind übrigens die größte Subvention, die sich Deutschland derzeit überhaupt leistet. Und auch das ist interessant: Die Verschonung bei der Erbschaftsteuer macht in der Summe mit 7,9 Milliarden mehr aus als die Steuer insgesamt einspielt (5,5 Milliarden).

Lobbyarbeit an der Tagesordnung

Die Stiftung Familienunternehmen macht eigentlich nichts anderes als jeder andere Interessenvertreter in Berlin: hammerharte Lobbyarbeit. Dazu gehört auch eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit. Die Presse wird immer wieder mit Studien versorgt, aus denen hervorgeht, dass die deutsche Wirtschaft erhebliche Wettbewerbsnachteile bekäme, wenn der Staat mehr bei der Erbschaftsteuer zulangen würde.

Es wird darauf verwiesen, dass etliche Nachbarländer gar keine Erbschaftsteuer verlangen. Es wird die Forderung nach einer Abschaffung der Erbschaftsteuer auch hierzulande erhoben. Gegen all dies ist eigentlich nichts einzuwenden. Wenn nicht die Stiftung, 2002 vom renommierten Stuttgarter Anwalt Brun-Hagen Hennerkes gegründet, die Privilegien der Gemeinnützigkeit nutzen würde.

Ist das vereinbar? Der Status der Gemeinnützigkeit und das massive Engagement für das Beibehalten eines milliardenschweren Steuerprivilegs. Steuern zeichnen sich gerade dadurch aus, dass sie dem Gemeinwesen zugute kommen. Kann eine Lobbytruppe, die die Abschaffung einer Steuer verlangt, gemeinnützig sein?

Da die Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist, können ihre "Förderer" die Spenden steuerlich absetzen. Konkret heißt dies: Die Familienunternehmer bekommen für ihren "jährlichen Förderbeitrag in Höhe von mindestens 10 000 Euro" eine Spendenbescheinigung und können so ihre Steuerlast senken. Der Fiskus zahlt also zu einem erheblichen Umfang die Kampagne gegen die Erbschaftsteuer. Ist das in Ordnung?

"Kein Grund zum zweifeln"

Die Stiftung selbst reagiert dünnhäutig. Ein Sprecher teilt nur mit: "Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt, und es gibt keinen Grund, daran zu zweifeln."

Wie verhält es sich mit dem Status der Gemeinnützigkeit? Grundsätzlich muss ein Verein oder eine Stiftung die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragen. Der Sachbearbeiter muss dann abwägen, ob "die Körperschaft gemeinnützige Zwecke verfolgt", heißt es im Bundesfinanzministerium.

Und weiter: Die Tätigkeit müsse darauf gerichtet sein, "die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern". Nun ja. In der Abgabenordnung sind Aktivitäten aufgelistet, die steuerlich als "gemeinnützig" anerkannt werden.

Die Stiftung Familienunternehmen hat sich daraus das Thema "Bildung" ausgesucht. Sie hat sich der Bildung als gemeinnütziger Aktivität verschrieben. Dies geht aus der Satzung vor, die dem General-Anzeiger vorliegt: "Zweck der Stiftung ist die Förderung, Information, Bildung und Erziehung sowie der wissenschaftliche Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des Familienunternehmertums in Europa."

"Politische Zwecke zählen nicht zu gemeinnützigen Zwecken."

Ob die Stiftung die Allgemeinheit auf materiellem Gebiet selbstlos fördert, erscheint schon fraglich. Noch mehr Zweifel an der Gemeinnützigkeit kommen, da die Abgabenordnung ausdrücklich das Verfolgen politischer Zwecke für unvereinbar mit dem Status der Gemeinnützigkeit sieht.

Das Bundesfinanzministerium: "Politische Zwecke (zum Beispiel Beeinflussung der politischen Meinungsbildung) zählen nicht zu den gemeinnützigen Zwecken." Sich zu tagespolitischen Aspekten zu äußern sei zwar in Ordnung. Aber: "Entscheidend ist, dass die Tagespolitik nicht Mittelpunkt der Tätigkeit ist". Spätestens an dieser Stelle sind Zweifel angebracht, ob die Stiftung gemeinnützig ist.

Es ist Aufgabe des zuständigen Finanzamtes, zu überwachen, ob im Tagesgeschäft der Stiftung die Vorgaben des Gesetzgebers eingehalten werden. Der Sachbearbeiter muss also ausloten, ob die Satzung der Stiftung und das tatsächliche Gebaren miteinander in Einklang stehen.

Nur: Wie sieht das in der Praxis aus? Sind überhaupt genügend personelle Kapazitäten in den Finanzämtern vorhanden, um eine derartige Prüfung vorzunehmen? Nach welchen Kriterien entscheidet der Sachbearbeiter, welche gemeinnützige Stiftung er sich näher ansieht und überprüft, ob sie sich in die Tagespolitik einmischt? Dazu ist wenig bekannt. Müsste die Finanzverwaltung nicht Vorgaben machen? Schließlich geht es um sehr viel Geld. Der Steuervorteil von gemeinnützigen Stiftungen und anderen Körperschaften dürfte in die Milliarden gehen: Sie sind von der Steuer auf Gewinne befreit, und ihre Förderer können die Beiträge und Spenden steuermindernd absetzen.

Entscheidung nach Gutdünken

Es deutet viel darauf hin, dass die Sachbearbeiter im Finanzamt nach Gutdünken entscheiden, welche Körperschaft, welche Stiftung daraufhin überprüft wird, ob sie zu Recht den Status der Gemeinnützigkeit für sich in Anspruch nehmen kann. Immer wieder gibt es Fälle, in denen das Finanzamt rückwirkend die Gemeinnützigkeit verweigert.

So etwa das Finanzamt Frankfurt, das 2014 den Globalisierungskritikern von Attac die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2010, 2011 und 2012 entzog. Die Begründung: Attac habe sich zu sehr in die Tagespolitik eingemischt. Vor allem mit der Forderung nach der "Einführung einer Finanztransaktionssteuer wurden keine gemeinnützigen Ziele verwirklicht".

Zurück zur Stiftung Familienunternehmen: Sie betreibt weiter Lobbyarbeit für die Abschaffung der Erbschaftsteuer und die weitgehende Beibehaltung steuerlicher Privilegien für Familienunternehmen. Bislang kann sie gegenüber Förderern damit werben, dass sie gemeinnützig ist und eine Spendenbescheinigung ausgestellt wird.

Eine andere Lobbyvereinigung ist einen eigenen Weg in der Sache gegangen: Das Deutsche Atomforum, das die Interessen der deutschen Atomindustrie vertritt, war früher gemeinnützig. Inzwischen hat die Organisation aber nach Informationen unserer Zeitung auf die Gemeinnützigkeit und die damit verbundenen Steuerprivilegien verzichtet.

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