Sexualstrafrecht Der Bundestag beschließt eine Verschärfung

BERLIN · Der Minister ist nicht da. Bei einem Thema wie diesem. Die Grünen sind aufgebracht. Da soll der Bundestag Gesetzespläne gegen Kinderpornografie und somit für eine strengeres Sexualstrafrecht verabschieden, und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ist nicht im Plenum.

Die Grünen protestieren und wollen Maas per Antrag ins Parlament zitieren. Die Sitzung wird unterbrochen. Doch Maas hat sich inzwischen Richtung Bundestag aufgemacht. Die Debatte im Plenum, die durch Anfang des Jahres bekannt gewordene Vorwürfe der Kinderpornografie gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy erst richtig ins Rollen kam, kann weitergehen.

Edathy war Ende 2013 ins Visier der Behörden geraten, weil sein Name auf der Kundenliste einer Firma mit Sitz in Kanada aufgetaucht war, die kinderpornografisches Material verbreitet hatte. Der Gesetzentwurf der Regierung ist eine Reaktion auf den Fall Edathy, in dessen Folge der einstige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zurücktreten musste.

Friedrich war unter Druck geraten, nachdem die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Geheimnisverrats gegen ihn eingeleitet hatte. Inzwischen sind die Ermittlungen gegen den CSU-Politiker jedoch wieder eingestellt. Friedrich hatte kurz vor Beginn der Koalitionsverhandlungen von Union und SPD den Vorsitzenden der Sozialdemokraten, Sigmar Gabriel, über den Verdacht gegen Edathy unterrichtet.

Gegen Edathy läuft ein Parteiausschlussverfahren, das allerdings solange ausgesetzt ist, wie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover gegen den SPD-Politiker nicht abgeschlossen sind. Die Staatsanwaltschaft Hannover will Edathy den Prozess machen. Der Vorwurf: Der einstige Mandatsträger soll Anfang November 2013 "an sechs Tagen über seinen Bundestagslaptop kinderpornografische Bild- und Videodateien heruntergeladen haben".

Außerdem soll der SPD-Politiker einen Bildband und eine CD besessen haben, die die Strafverfolger als jugendpornografisch einstufen. Mit der Edathy-Affäre beschäftigt sich auch ein Bundestags-Untersuchungsausschuss.

Mit der gestern vom Bundestag mit den Stimmen der Koalition verabschiedeten Verschärfung des Sexualstrafrechts soll künftig bestraft werden, wer Kinder und Jugendliche nackt fotografiert oder filmt, mit der Absicht, diese Bilder und Aufnahmen zu verkaufen oder in Tauschbörsen anzubieten.

Nacktaufnahmen von Kindern durch ihre Eltern sollen aber weiter erlaubt sein, solange diese nicht verkauft werden. Auch sogenannte "Posing"-Bilder, die Kinder nackt und in einer "unnatürlich geschlechtsbetonten Haltung" zeigen, gelten künftig als kinderpornografisch und sind verboten.

Das Strafmaß für den Kauf von kinderpornografischem Material wird von bisher bis zu zwei auf künftig bis zu drei Jahre erhöht. Die Verjährungsfrist von 20 Jahren beginnt künftig erst mit dem 30. Lebensjahr des Opfers. Auch der Begriff der Schutzbefohlenen wird erweitert: Dazu können künftig auch Vertretungslehrer eines Opfers gehören.

Der SPD-Abgeordnete Dirk Wiese sagte: "Niemand soll seine Vertrauensstellung mehr ungestraft missbrauchen dürfen." Die Rechtspolitiker der Union, Michael Frieser (CSU) und Alexander Hoffmann (CDU), betonten zu Veränderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf: "Unser Ziel war die Schließung von Strafbarkeitslücken und die Trockenlegung des Marktes."

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