Europäischer Rechnungshof Mängel in der Zahlstelle

BRÜSSEL · Der Europäische Rechnungshof nimmt jedes Jahr Einnahmen und Ausgaben der EU unter die Lupe. Kritisches Augenmerk gilt vor allem den Subventionen, besonders in den Bereichen Landwirtschaft und Regionalpolitik - da fließt das meiste Geld.

Im vergangenen Jahr, für das die EU-Buchprüfer unlängst ihren Bericht ablieferten, war der Befund erneut unbefriedigend: Knapp 150 Milliarden Euro hat die EU insgesamt ausgegeben, bei 4,7 Prozent der Summe ging es nicht mit rechten Dingen zu - Formfehler, Schlampereien, Schwindeleien.

Noch höher war die Fehlerquote bei einem mit 15,6 Milliarden Euro ausgestatteten Topf, aus dem die EU vor allem die Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt: Bauern in abgelegenen oder bergigen Regionen bekommen einen Ausgleich für die geographischen Nachteile, ebenso wer in die Umwelt oder besseren Tierschutz investiert.

Für Dorferneuerung kann es Stütze geben, aber auch für Landwirte, die neben Ackerbau und Viehzucht andere Geschäftsbereiche aufbauen. Einmal richtet sich der Zuschuss nach der Hoffläche, einmal nach den Aktivitäten des Betriebs.

In jedem Fall ist er an Voraussetzungen gebunden, die sicherstellen sollen, dass Sinn und Zweck der Förderung erfüllt werden. Die Einhaltung der Bestimmungen ist einerseits - sozusagen in der Draufsicht - Sache der EU in Brüssel. Andererseits, nämlich bei der Prüfung der einzelnen Anträge und Auszahlung der Gelder, liegt die Verantwortung bei den Verwaltungs- und Kontrollstellen der Mitgliedstaaten. Acht nationalen Behörden schauten die Rechnungsprüfer bei ihren Stichproben diesmal genau in die Bücher. Resultat: Bei 6,7 Prozent der Ausgaben lagen Unkorrektheiten vor.

Zu den Sündern gehört auch die NRW-Landwirtschaftskammer, mit der sogenannten EG-Zahlstelle in Bonn zuständig für Anträge auf "EU-Direktbeihilfen oder flächengebundene Fördermaßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums". Im Urteil der EU-Prüfer, die sich Ende Februar in NRW umtaten, war die Zahlstelle nur "bedingt wirksam".

Auf gut Deutsch: Das läuft nicht so, wie es sollte. Die Beanstandung gilt dabei ausdrücklich für beide Verwaltungsaufgaben, sowohl für die Prüfung der Vergabevoraussetzungen wie für die Eintreibung fälschlich ausgezahlter Mittel. Wie groß der Schaden ist, lässt sich nicht beziffern, da es sich vorwiegend um Verstöße handelt, die das Risiko vergrößern, dass ein solcher Schaden eintreten kann.

Die NRW-Zahlstelle teilte auf Anfrage mit, ihr liege ein Bescheid ("Activity Report") der Brüsseler EU-Kommission vor, wonach es hinsichtlich der Mittel-Verwaltung durch das Bonner Amt keine nennenswerten Beanstandungen gebe. Der kritische Befund im Bericht des Rechnungshofes fuße offenbar auf einem früheren Untersuchungsstand und sei "überholt", sagte ein Sprecher.

Der SPD-Europaabgeordnete und Haushaltsexperte Jens Geier forderte den NRW-Umwelt- und Agrarminister Johannes Remmel auf, zügig Abhilfe zu schaffen. Korrekte Zahlungen hingen von korrekten Daten ab. "Ist die Datenlage also nicht aktuell, können erhebliche Beträge fehlgesteuert werden, was dann als Fehler im Haushalt der EU zu Buche schlägt. Dies zeigt, dass NRW einen Beitrag leisten kann und muss, um die Fehlerrate des EU-Haushalts zu senken."

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