Wehrhahn-Prozess: Angeklagter soll Zeugin verfolgt haben

Düsseldorf · Der Angeklagte im sogenannten Wehrhahn-Prozess um einen mutmaßlich fremdenfeindlichen Bombenanschlag soll mit einem seiner Anwälte eine Zeugin verfolgt haben. Die Zeugin berichtete der Polizei, sie sei nach ihrer Aussage vor dem Landgericht am Montag von einem Auto durch Düsseldorf verfolgt worden. Am Steuer habe einer der Verteidiger und auf dem Beifahrersitz der mutmaßliche Attentäter gesessen. Sie habe beide fotografiert. Die Polizei hatte die Aussage an das Gericht weitergeleitet.

Der Anwalt bestritt den Vorwurf. Er würde sich für so etwas nicht einspannen lassen. Ein Nebenkläger kündigte am Donnerstag an, den Ausschluss des Verteidigers aus dem Verfahren zu beantragen. Die Zeugin, bei der es sich um die Ex-Frau des Angeklagten handelt, berichtete in ihrer Aussage, sie habe große Angst gehabt, dass der Angeklagte ihren neuen Wohnort erfahre.

Bei dem Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn waren am 27. Juli 2000 zehn Menschen aus einer zwölfköpfigen Gruppe verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib. Bei den Opfern handelt es sich um Zuwanderer aus Osteuropa, viele von ihnen jüdischen Glaubens. Die Staatsanwaltschaft hatte den 51-Jährigen wegen zwölffachen Mordversuchs aus Fremdenhass angeklagt. Er bestreitet die Tat. Das Gericht hatte den Angeklagten vor einigen Wochen mangels dringenden Tatverdachts auf freien Fuß gesetzt.

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