Manipulationen aus Russland? Verfassungsschutz warnt vor Cyber-Attacken vor der Wahl

Berlin · Die amerikanischen Geheimdienste sind überzeugt, dass Moskau versucht hat, die US-Präsidentenwahl zu manipulieren. Muss Deutschland zur Bundestagswahl Ähnliches befürchten? Ja, meint der Verfassungsschutz.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt vor einer Beeinflussung der Bundestagswahl durch russische Cyber-Attacken auf deutsche Parteien und Politiker. In der Folge müssten Opfer der „Ausspähung vertraulicher E-Mails oder sonstiger sensibler Daten jederzeit damit rechnen, dass brisante oder kompromittierende Sachverhalte publik gemacht werden“, zitiert die „Bild“-Zeitung (Dienstag) aus dem neuen Verfassungsschutzbericht, der an diesem Dienstag in Berlin vorgestellt wird.

Danach befürchten die Sicherheitsbehörden insgesamt eine weitere Zunahme von Cyber-Angriffen aus China und Russland. „Russland und China wurden mehrfach als Angreifer erkannt“, heißt es in dem Bericht. Die Nachhaltigkeit und Zielauswahl der zuletzt entdeckten Angriffe zeige „deutlich den Versuch, Politik und Bundesverwaltung strategisch auszuspionieren“. Besonders im Visier stehen demnach das Auswärtige Amt, die deutschen Botschaften, das Bundesfinanz- und das Wirtschaftsministerium. Aber auch Kanzleramt und Bundeswehr seien zunehmend „im Fokus der Angreifer“.

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen stellen den Bericht an diesem Dienstag in Berlin vor. Zu den Schwerpunkten zählen die Gefahren des Islamismus, der Links- und Rechtsextremismus in Deutschland und die „Reichsbürger“-Szene. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet diese Bewegung seit November 2016. Sogenannte Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an und behaupten, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort.

In dem Bericht warnt der Verfassungsschutz vor einer steigenden Gewaltbereitschaft der „Reichsbürger“. Das Bundesamt fordere in diesem Zusammenhang, dass Polizeibehörden leichter Auskünfte aus dem nationalen Waffenregister bekommen sollten, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstag). Bisher darf die Polizei Daten nur bei konkreten Ermittlungen und vor einer konkreten Maßnahme abfragen. Bei „Reichsbürgern“ soll ihr das auch zur Abwehr abstrakter Gefahren möglich sein.

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