Kritik an Blockaden Twitter räumt Fehler nach Account-Sperrungen ein

Bonn · Nach der Sperrung einiger Accounts hat Twitter Fehler eingeräumt. Ein Bonner Rechtsanwalt sieht einen Zusammenhang zu einer neuen Richtlinie zur Europawahl.

 Der Quartalsgewinn von Twitter sprang im Jahresvergleich von 61 auf 191 Millionen Dollar zu.

Der Quartalsgewinn von Twitter sprang im Jahresvergleich von 61 auf 191 Millionen Dollar zu.

Foto: Christoph Dernbach

Die Aufregung ist groß. In den vergangenen Wochen hat Twitter einige Accounts vorübergehend gesperrt, weil sie gegen die Regeln der Internet-Plattform verstoßen haben sollen. Betroffen war unter anderem die Wochenzeitung „Jüdische Allgemeine“. Der Kurznachrichtendienst, der am Mittwochabend Fehler einräumte, hatte zuvor seine Richtlinien verschärft. Doch der Fall zeigt, dass diese Bemühungen gegen Falschinformationen eigenartige Ergebnisse mit sich bringen können.

Anfang der Woche blockierte Twitter der „Jüdischen Allgemeinen“ nach einem Tweet zu einem dpa-Interview mit Jeremy Issacharoff, Israels Botschafter in Deutschland, vorübergehend ihren Account. Darin erklärte der Botschafter, dass er auf Gespräche und Treffen mit der AfD wegen derer Haltung zum Holocaust verzichte. Die Plattform sah ein „Verstoß gegen unsere Regeln zum Veröffentlichen von irreführenden Informationen zu Wahlen“. Weiter heißt es: „Du darfst keine Inhalte veröffentlichen, in denen falsche Informationen zu Wahlen oder zur Wahlregistrierung bereitgestellt werden.“

"Richtlinie zur Integrität von Wahlen"

Hintergrund der Sperrung, von der weitere Nutzer, darunter die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli, betroffen waren, ist offenbar die neue „Richtlinie zur Integrität von Wahlen“, die Twitter Ende April einführte. Mit diesen internen Vorgaben will die Plattform gegen Beeinträchtigungen und Manipulationen bei der anstehenden Europawahl vorgehen. Damit einher geht eine neue Funktion, mit der Nutzer „falsche und irreführende Informationen“ in Bezug auf Wahlen mit nur wenigen Klicks melden können.

Dennis Tölle, Rechtsanwalt im Medienrecht und Partner der Kanzlei Tölle Wagenknecht Wulff in Bonn, erklärt sich die gestiegene Zahl der Sperrungen ebenfalls mit der neuen Regelung. Auffällig ist, dass sich die betroffenen Tweets der Wochenzeitung sowie der Staatssekretärin mit der AfD befassten. „Möglicherweise wird die neue Funktion von einer Seite stärker genutzt als von der anderen“, mutmaßt der Anwalt im GA-Gespräch. Tölle sieht die Umsetzung der eigenen Vorgaben bei Twitter als Problem. Offenbar hat das Unternehmen im Zuge der Richtlinie innerhalb kurzer Zeit weitere Mitarbeiter eingesetzt, die sich um die Umsetzung kümmern.

"Dann wäre das rechtswidrig"

„Die rechtliche Bewertung ist in der Kürze jedoch nicht vermittelbar“, sagt der Anwalt und verweist auf langwierige Gerichtsverfahren, die sich mit einzelnen Tweets beschäftigen. „Dass das eine nicht juristische Person entscheidet, ist schwierig.“

Beim ersten Verstoß gegen die Richtlinien wird der Nutzer aufgefordert, seinen Tweet zu löschen. Zudem bleibt ihm der Zugriff auf seinen Account verwehrt. Bei „schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen“ kann das Konto dauerhaft gesperrt bleiben.

Die Sperrungen sorgen nicht nur für Aufregung, auch steht die Frage im Raum, ob dieses Vorgehen überhaupt erlaubt ist. „Ob das eine Prüfung der Rechtmäßigkeit standhält, ist ungewiss“, sagt Tölle. „Dann wäre das rechtswidrig“. Der Rechtsanwalt rät betroffenen Nutzern, Einspruch einzulegen, wenn der eigene Account fälschlicherweise von Twitter gesperrt wurde.

Plattformen wie Twitter oder Facebook standen zuletzt wiederholt in der Kritik, nicht genug gegen strafbare Inhalte oder Hassbeiträge zu unternehmen. Im Umgang mit solchen Inhalten sollten die Unternehmen stärker in die Pflicht genommen werden. Im Januar 2018 trat in Deutschland bereits das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft. Es verpflichtet die Betreiber unter anderem zur Löschung von Falschnachrichten und Hass-Posts binnen 24 Stunden, nachdem sie von einem Nutzer gemeldet wurden.

Kauschke fordert Aufklärung zur vorübergehenden Sperrung

Twitter reagierte auf Anfragen zunächst nur mit einer allgemeinen Erklärung, ohne auf die konkreten Fälle einzugehen. „Das Ziel von Twitter ist die Verbesserung der Gesprächskultur. Auf dem Weg, dies zu erreichen, machen wir manchmal Fehler bei der Durchsetzung unserer Regeln“, teilte der Kurznachrichtendienst mit. Weiter heißt es in der Mitteilung des Unternehmens: „Deshalb gibt es die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Damit wir so schnell wie möglich handeln können, um etwaige Fehler in unserer Beurteilung zu beseitigen. Wir bedanken uns für die Geduld der Account-Inhaber in diesen Fällen.“

Am Mittwoch dann räumte der Kurznachrichtendienst im Bundestagsausschuss Digitale Agenda Fehler bei der Sperrung einiger Profile ein, wie der digitalpolitische Sprecher Jens Zimmermann nach einer nicht-öffentlichen Anhörung in Berlin mitteilte. „Es bleibt trotz allem unverständlich, warum Twitter die – offensichtlich willkürlichen – Sperrungen erst so spät aufgehoben hat“, so Zimmermann. Auch Kauschke forderte nun Aufklärung zur Sperrung.

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