Geplanter Anschlag auf Weihnachtsmarkt Zwölfjähriger muss in geschlossene Einrichtung

Ludwigshafen · Nach einem mutmaßlichen Anschlagsversuch auf den Ludwigshafener Weihnachtsmarkt ist ein Zwölfjähriger auf richterlichen Beschluss hin in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht worden.

Das teilte das rheinland-pfälzische Familienministerium am Dienstag in Mainz mit. Das Ministerium wies darauf hin, dass Kinder unter 14 Jahren strafunmündig sind. Zuvor hatte der Südwestrundfunk (SWR) darüber berichtet.

Der vermutlich religiös radikalisierte Deutsch-Iraker soll am 26. November zunächst vergeblich versucht haben, ein mit Sprengpulver gefülltes Konservenglas zu zünden.

Am 5. Dezember soll er das Glas in einer Tasche nahe dem Rathaus deponiert haben, wo es entdeckt wurde. Dabei wurde er gefasst.

Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig

Das Ministerium wies darauf hin, dass Kinder unter 14 Jahren strafunmündig sind. „In den Fällen greifen die Instrumentarien der Kinder- und Jugendhilfe, um erzieherisch auf das Kind einzuwirken und Eltern bei ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen.“

Eine geschlossene Unterbringung sei grundsätzlich möglich, allerdings brauche es dazu in einem Rechtsstaat wie Deutschland „immer einen familienrichterlichen Beschluss, welcher hier vorliegt“.

Dass der Junge in einer geschlossenen Einrichtung ist, hatte auch die Tageszeitung „Die Rheinpfalz“ berichtet. (dpa)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort