Erhöhte Schadstoffwerte Reuterstraße in Bonn droht doch ein Fahrverbot

Bonn · Da der Stickstoffdioxid-Wert höher ist als erwartet, droht vielen Dieselfahrern in Bonn doch ein Fahrverbot auf der Reuterstraße. Die Stadt und das Land NRW prüfen nun weitere Maßnahmen, um dies zu verhindern.

Den Dieselfahrern droht in Bonn möglicherweise doch ein Fahrverbot auf der Reuterstraße. Die Bezirksregierung Köln hat die Stadt Bonn Mitte dieser Woche darauf hingewiesen, dass nach Vorlage der Messergebnisse des Landesumweltamtes aus dem vierten Quartal 2018 der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel deutlich überschritten werde – mit Tendenz nach oben.

Oberbürgermeister Ashok Sridharan und Stadtbaurat Helmut Wiesner berichteten den Hauptausschussmitgliedern weiter, es handele sich noch um vorläufige Messergebnisse. Allerdings gehe die Bezirksregierung nach Rücksprache mit dem Land davon aus, dass der Jahresmittelwert auf der Reuterstraße bei rund 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid liegen wird – und somit zusätzliche Maßnahmen im Luftreinhaltplan für Bonn Eingang finden müssen, will man ein Fahrverbot verhindern. „Das ist auf jeden Fall unser Ziel“, betonte Sridharan vor den Mitgliedern des Hauptausschusses. Sridharan und Wiesner berichteten, sie seien in engem Austausch mit der Bezirksregierung Köln und dem Land.

Fahrverbot verhindern

Am Freitag führte Sridharan außerdem ein Telefonat mit Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU). Sie habe ebenfalls zugesagt, dass alle Möglichkeiten geprüft würden, um ein Fahrverbot in Bonn zu verhindern. Dazu gehörten sowohl verkehrslenkende Maßnahmen wie weiträumige Umleitungen als auch steuernde Maßnahmen, wie etwa die bei Tunneln bekannte signalgesteuerte Pförtnerung des Verkehrs.

Doch die Zeit drängt: Die Frist für die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Auslegung des Luftreinhalteplans für die Bundesstadt endet bereits am 1. April. Die Anhörung der Stadt Bonn vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) ist im Mai vorgesehen. Hintergrund: Das Verwaltungsgericht Köln hatte im November entschieden, dass in Bonn ab dem 1. April aufgrund der Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid auf der Reuterstraße und dem Belderberg Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge, aber auch für alte Benzinautos eingeführt werden müsse.

Die Bezirksregierung Köln hatte daraufhin den Luftreinhalteplan für Bonn überarbeitet und anschließend keinen Grund mehr gesehen, ein Fahrverbot durchsetzen zu müssen. Unter anderem sollen die Busflotten der Bonner Stadtwerke und der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mit SCRT-Filtern nachgerüstet werden. Das soll sich vor allem auf die Schadstoff-Prognosen für den Belderberg günstig auswirken. Die Bezirksregierung geht Wiesner zufolge davon aus, dass der Grenzwert dort nicht überschritten wird. Die Landesregierung hat mit dem Luftreinhalteplan als Grundlage das Kölner Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht angefochten.

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