SPD signalisiert Zustimmung Reuls Polizeigesetz kommt voran

Düsseldorf · Der Widerstand gegen den jüngsten Entwurf von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) für ein neues Polizeigesetz schrumpft. Während die SPD Zustimmung signalisiert, haben die Grünen noch Bedenken.

Der Widerstand gegen den jüngsten Entwurf von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) für ein neues Polizeigesetz schrumpft. Das Gros der Experten, die an diesem Dienstag im Landtag ihre Stellungnahmen zur Diskussion stellen, sieht wesentliche Kritikpunkte ausgeräumt. Die meisten Stellungnahmen lagen unserer Redaktion vorab vor.

Bei einer Anhörung im Sommer überwog noch die Kritik vor allem an Reuls Versuch, mit der „drohenden Gefahr“ einen neuen Rechtsbegriff als Grundlage für erweiterte Polizeibefugnisse einzuführen. Inzwischen verzichtet der NRW-Innenminister auf die umstrittene neue Rechtskategorie und zählt stattdessen einen Katalog konkreter Tatbestände als Voraussetzung für die geplanten Befugniserweiterungen der NRW-Polizei auf.

Offiziell will die SPD die Expertenanhörung abwarten, bevor sie sich zu dem neuen Gesetzentwurf von Reul äußert. Hinter vorgehaltener Hand signalisierten führende Sozialdemokraten aber bereits weitgehend Zustimmung. Auch die FDP sieht ihre früheren Bedenken zu großen Teilen ausgeräumt.

Die Grünen haben noch Bedenken. Deren innenpolitische Sprecherin Verena Schäffer sagte unserer Redaktion: „CDU und FDP haben zwar auf die breite Kritik reagiert, dennoch plant Schwarz-Gelb nach wie vor eine deutliche Verschärfung im Vergleich zum aktuellen Polizeigesetz.“ Konkret stößt Schäffer sich vor allem an zwei Punkten: „Bei der Ingewahrsamnahme zur Identitätsfeststellung gibt es weiterhin verfassungsrechtliche Bedenken. Beim Staatstrojaner macht sich der Staat zum Hacker und schwächt die IT-Sicherheit.“

Reuls Entwurf sieht vor, dass die Polizei auch nicht Verurteilte länger als bislang in Gewahrsam nehmen darf. Zudem soll sie mehr Möglichkeiten zur Überwachung von verschlüsselten App-Nachrichten bekommen („Quellen-TKÜ“). NRW soll eine nur leicht abgeschwächten Form der Schleierfahndung einführen, ferner elektronische Fußfesseln und Elektro-Distanzwaffen für die Polizei (so genannte „Taser“).

„Der Änderungsantrag begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken und sollte daher in der vorliegenden Form verabschiedet werden“, urteilt Kyrill-Alexander Schwarz von der Universität Würzburg in seiner Stellungnahme. „Der Änderungsentwurf bemüht sich ersichtlich um Bestimmtheit und Wahrung der Verhältnismäßigkeit“, erkennt auch Jörg Ennuschat von der Ruhr-Universität Bochum an. Die Verwaltungsfachhochschule Münster urteilt: „Der Änderungsantrag räumt verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf aus.“

Clemens Arzt von der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht sieht auch im neuen Entwurf hingegen „keinen angemessenen Ausgleich polizeilicher Interessen und grundrechtlich geschützter Freiheiten“ und hält ihn für verfassungsgerichtlich inakzeptabel.

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