Kommentar zur gekippten Brennelementesteuer Nicht gerecht

Meinung · Wer Brennelemente zur Energiegewinnung nutzt, muss natürlich auch für deren hochproblematische Entsorgung geradestehen – zumindest zum Teil, kommentiert GA-Redakteur Frank Rintelmann.

 Mitarbeiter des Kernkraftwerks Krümmel bei Geesthacht während Wartungsarbeiten neben dem Brennelemente-Lagerbecken.

Mitarbeiter des Kernkraftwerks Krümmel bei Geesthacht während Wartungsarbeiten neben dem Brennelemente-Lagerbecken.

Foto: dpa

Das Urteil der Verfassungsrichter ist eine Klatsche für die Bundesregierung. Die Brennelementesteuer ist verfassungswidrig. Der Bund hätte die Abgabe, die in gewisser Weise eine monetäre Gegenleistung für die damals beschlossene Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke war, von den Betreibern gar nicht einfordern dürfen, so die juristische Einschätzung aus Karlsruhe.

Brisant, aber in mancher Hinsicht auch konsequent, ist, dass die Richter das Gesetz rückwirkend gekippt haben. Dadurch dürfen die Akw-Betreiber Eon, RWE und EnBW auf satte Rückzahlungen hoffen. Mehr als sechs Milliarden Euro wird der Bund insgesamt überweisen müssen. Die fälligen Zinsen für mehrere Jahre sind in dieser Summe noch gar nicht eingerechnet.

Der Bund hat jetzt nicht nur das Problem der Rückzahlung, sondern muss für die geplante Sanierung der Atommülllager nun eine neue Finanzierung auf die Beine stellen. Denn ein Teil der eingenommenen Brennelementesteuer sollte genau dafür verwendet werden.

Vielleicht hätten die Richter die Steuer durchgewunken, wenn man sie nicht Verbrauchsabgabe – was sie nicht ist –, sondern schlicht Entsorgungsgebühr genannt hätte. Wer Brennelemente zur Energiegewinnung nutzt, muss natürlich auch für deren hochproblematische Entsorgung geradestehen – zumindest zum Teil. Wie im Übrigen jeder Bürger, der Müll verursacht, für dessen Entsorgung ganz selbstverständlich bezahlt. So gesehen dürften viele Verbraucher das Urteil als nicht gerecht empfinden.

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