Altersvorsorge in Deutschland Neues Gesetz soll Betriebsrente beliebter machen

Berlin · Arbeitgeber werden künftig von der Pflicht befreit, für die Auszahlung der Betriebsrente Vorsorge zu treffen. Der Staat stellt Arbeitnehmern höhere Zuschüsse in Aussicht. Das änderst sich durch das neue Gesetz.

 Arbeitsministerin Andrea Nahles mit dem Regierungskonzept zur Alterssicherung.

Arbeitsministerin Andrea Nahles mit dem Regierungskonzept zur Alterssicherung.

Foto: dpa

Die große Koalition will Betriebsrenten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber attraktiver machen. Am Donnerstag soll der Bundestag das Betriebsrentenstärkungsgesetz beschließen.

Warum ist das Gesetz nötig?

Dass die gesetzliche Rente nicht mehr reichen wird, um den Lebensunterhalt im Alter zu decken, ist schon seit mehr als 30 Jahren bekannt. Deshalb will die Koalition jetzt mehr Menschen vor allem in kleineren Unternehmen und mit geringeren Gehältern eine Betriebsrente ermöglichen.

Bisher haben nämlich 47 Prozent und damit weniger als die Hälfte aller Beschäftigten mit weniger als 1500 Euro Netto-Monatsverdienst weder eine Betriebsrente noch eine staatlich geförderte private Riester-Rente. Und in den kleineren Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten verfügt mit knapp 45 Prozent nur weniger als jeder Zweite über eine Betriebsrente.

Wie soll die Betriebsrente generell attraktiver werden?

Die Koalition setzt auf die Tarifpartner und führt das so genannte „Sozialpartnermodell“ ein. Damit ist gemeint, dass künftig Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften gemeinsam mehr Versorgungswerke, Pensionsfonds oder andere betriebliche Versorgungseinrichtungen anbieten und betreiben sollen.

Die neuen „Tarifrenten“ sollen sie in Tarifverträgen vereinbaren. Davon betroffene Beschäftigte werden nur dann nicht in die Betriebsrente einbezogen, wenn sie ausdrücklich widersprechen (Opt-Out-Regel). Und damit das von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eingezahlte Kapital künftig mehr Rendite abwirft, muss der Arbeitgeber für die Betriebsrenten keine Garantie mehr abgeben. Das bedeutet, dass er von der Pflicht, in der Bilanz Vorsorge zu treffen für die spätere Auszahlung der Betriebsrente, befreit ist.

Selbst Gewerkschaften befürworten dieses „Garantieverbot“, weil die Garantien bisher dazu führen, dass viele Arbeitgeber vor Betriebsrenten zurückschrecken. Tarifungebundene Betriebe sollen sich den Versorgungswerken anschließen können. Bereits bestehende Betriebsrentensysteme sollen von den Tarifparteien bei der Neuregelung angemessen berücksichtigt werden.

Wie soll die Betriebsrente für Arbeitnehmer interessanter werden?

Die Arbeitgeber werden durch das Gesetz zu einem Zuschuss verpflichtet, wenn ihr Angestellter einen Teil seines Gehalts sozialabgabenfrei in einen Zahlbetrag für die Betriebsrente umwandelt (Entgeltumwandlung). Denn auch der Arbeitgeber spart ja durch die Umwandlung einen geringen Teil der Sozialbeiträge ein, die er sonst für den Arbeitnehmer zahlen müsste. Der Arbeitgeber-Zuschuss beträgt künftig 15 Prozent des Sparbeitrags des Arbeitnehmers zur Betriebsrente.

Für Neuverträge gilt dies ab 2019, für bestehende Verträge ab 2022. Außerdem erhöht der Staat den steuerlichen Förderrahmen für Arbeitnehmer: Künftig können sie von ihrem Lohn bis zu gut 6000 Euro im Jahr oder acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West) steuerfrei in Vorsorgebeiträge umwandeln. Bisher lag diese Obergrenze bei der Hälfte. Allerdings ist zu beachten: Wenn weniger Sozialbeiträge gezahlt werden, verringert dies geringfügig auch die Leistungen aus der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Was wird gezielt für Geringverdiener getan?

Für Angestellte, die bis 2200 Euro brutto im Monat verdienen, erhalten Arbeitgeber einen Zuschuss von 30 Prozent, wenn sie 240 bis 480 Euro im Jahr zusätzlich zum Lohn in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Den Förderbetrag von 72 bis 144 Euro im Jahr erhalten sie, in dem sie ihn von der abzuführenden Lohnsteuer des Arbeitnehmers abziehen und einbehalten.

Was ändert sich bei der Grundsicherung im Alter?

Wer in eine Betriebsrente eingezahlt hat, aber trotzdem im Alter auf die Grundsicherung angewiesen ist, soll für sein Einkommen aus den Betriebs- und Riester-Renten von einem neuen Freibetrag profitieren. Mindestens 100 Euro und höchstens 204,50 Euro sollen nicht auf den Hartz-IV-Regelsatz angewendet werden.

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