Landtag NRW Neuer Aufschlag für Wahlrecht mit 16

Düsseldorf · Neuer Anlauf auf grundsätzliche Änderungen der nordrhein-westfälischen Landesverfassung wie das Wahlrecht ab 16 Jahren: Nachdem ein großer gemeinsamer Wurf nach jahrelangen Verhandlungen gescheitert war, suchen die Landtagsparteien nun Mehrheiten für ihre Einzelanträge.

Am Donnerstag brachten SPD, Grüne, FDP und Piraten ihre in der Verfassungskommission des Düsseldorfer Landtags gescheiterten Kernanliegen ins Parlament ein. Sie gehen nun in weitere Beratungen.

SPD, Grüne und Piraten wollen die Altersgrenze für die Teilnahme an Landtagswahlen auf 16 Jahre absenken und ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer einführen. Die FDP möchte, dass auch einfache Bürger das Landesverfassungsgericht anrufen können. Das ist bereits in elf Bundesländern möglich. SPD und Grüne wollen außerdem eine Schuldenbremse in die Landeshaushaltsordnung aufnehmen. Die CDU wollte das Verbot der Neuverschuldung ab 2020 in der Landesverfassung verankern, stellte aber keinen neuen Antrag.

Für eine Verfassungsänderung ist eine Zweidrittel-Mehrheit nötig. Rechnerisch könnte das Quorum von SPD, Grünen, FDP und Piraten auch ohne die CDU erreicht werden - allein aus Oppositionsreihen wäre das hingegen nicht möglich. Im Oktober hatte der Landtag eine Reform der Verfassung mit kleinen Änderungen beschlossen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort