Juristische Aufarbeitung NSU-Urteil gesprochen, viele Fragen offen

München · Der NSU-Prozess ist Geschichte. Doch die juristische Aufarbeitung ist noch nicht vorbei. Mehrere Verteidiger haben bereits Revision beim Bundesgerichtshof angekündigt. Und was macht Beate Zschäpe jetzt?

 Linke Gruppen protestieren vor dem Oberlandesgericht in München. Hier wurden zuvor die Urteile im NSU-Prozess gesprochen.

Linke Gruppen protestieren vor dem Oberlandesgericht in München. Hier wurden zuvor die Urteile im NSU-Prozess gesprochen.

Foto: Sven Hoppe

Lebenslang für Beate Zschäpe, zehn Jahre für den Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben, vergleichsweise milde Strafen für die drei anderen Angeklagten: Mit diesen Urteilen ist der Prozess um die Verbrechensserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" nach gut fünf Jahren zu Ende gegangen.

Doch viele Fragen sind noch offen.

Mehrere Verteidiger haben bereits Revision gegen das Urteil angekündigt. Was passiert da jetzt und wie lange dauert es?

Nur der erste Schritt geht ganz schnell: Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt eine Woche. Dafür reicht ein kurzer Satz ans Gericht - ohne jede Begründung. Die weiteren Schritte dauern teils sehr lange. Zuerst müssen alle Beteiligten die schriftliche Begründung für das Urteil gegen Zschäpe & Co abwarten. Wegen der Dauer des NSU-Prozesses hat das Gericht dafür fast zwei Jahre Zeit - auch wenn es diese längst nicht ausschöpfen dürfte. Danach bleibt ein Monat Zeit für die Revisionsbegründung, bevor der Fall nach Karlsruhe zum Bundesgerichtshof geht. Der BGH überprüft dann das Urteil, aber nur auf formale oder inhaltliche Rechtsfehler - Dauer nicht absehbar.

Bleibt Beate Zschäpe in Untersuchungshaft in München-Stadelheim oder wird sie nach dem Urteil nun in eine andere Haftanstalt verlegt?

Derzeit ist sie noch in Stadelheim, sie könnte aber schon bald in eine andere Haftanstalt verlegt werden, nämlich nach Ablauf der Einreichungsfrist für die Revision in der kommenden Woche. Zuständig wäre dann die Justizvollzugsanstalt im schwäbischen Aichach, wie dies auch die "Bild"-Zeitung (Donnerstag) berichtete - dort war auch schon die RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt untergebracht. Ein Zeitpunkt für eine mögliche Verlegung Zschäpes steht nach Angaben des Leiters der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim, Michael Stumpf, aber noch nicht fest. Wenn das Urteil rechtskräftig ist, könnten Zschäpe, und ebenfalls Wohlleben auch in ihre alte Heimat verlegt werden. Theoretisch ist dies auch schon früher möglich, wenn dies beantragt wird und das betreffende Bundesland zustimmen würde. Bei Zschäpe gilt es aber als plausibel, dass sie ihre Strafe weiter in Bayern absitzt.

Unter den anderen Angeklagten ist Ralf Wohlleben der mit der höchsten Strafe. Werden er und seine Anwälte das Urteil hinnehmen?

Erstmal nicht, auch sie haben Revision angekündigt. Allerdings kann Wohlleben möglicherweise darauf hoffen, in absehbarer Zeit in Freiheit zu kommen. Er sitzt seit sechseinhalb Jahren in Untersuchungshaft. Kurz vor der Urteilsverkündung stand offenbar sogar im Raum, er könne "aus Gründen der Verhältnismäßigkeit" sofort auf freien Fuß gesetzt werden. Justizwachtmeister erkundigten sich bei ihm, auf welchem Weg er in diesem Fall das Gerichtsgebäude verlassen wolle. Mit dem Urteil zerstob diese Hoffnung aber wieder.

Warum wurde der Mitangeklagte André E. aus der Untersuchungshaft entlassen, obwohl er zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde?

Die Untersuchungshaft sei nicht mehr verhältnismäßig, begründete der Vorsitzende Richter die Aufhebung des Haftbefehls. E. bleibt deshalb wie die Mitangeklagten Holger G. und Carsten S. auf freiem Fuß, bis das Urteil rechtskräftig ist - dann wird weiter entschieden. E. wurde am Mittwochabend auf eigenen Wunsch noch einmal im Polizeikonvoi mit Zschäpe und Wohlleben zur JVA München-Stadelheim zurückgebracht. Einer der Gründe war, dass er - nach Worten seines Verteidigers bekennender "Nationalsozialist" - nicht über den Vorplatz des Gerichts spazieren wollte, wo einige Hundert Demonstranten gegen Rechtsextremismus protestierten. Und er wollte seine Sachen holen.

Der NSU-Prozess ist vorbei. Was ist jetzt mit den noch laufenden NSU-Ermittlungen bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe?

Es gibt derzeit zwei noch offene Verfahren. Eines richtet sich gegen neun namentlich bekannte mutmaßliche Helfer oder Mittäter, das andere gegen "Unbekannt". Dabei geht es unter anderem um die Beschaffung von Waffen, Geld und Unterschlupf sowie eventuelle Hilfestellung beim Ausspähen von Tatorten. Im Visier stehen vor allem Menschen aus dem Chemnitzer NSU-Umfeld und aus Jena. In Kreisen der Behörde heißt es, in den nächsten Monaten sei mit einer Anklage oder Einstellungen nicht zu rechnen.

Während des NSU-Prozesses gab es immer wieder den Verdacht, dass Zeugen, vor allem aus der Neonazi- und V-Leute-Szene, die Unwahrheit sagten. Gibt es da irgendwann Konsequenzen?

Möglicherweise. Die Staatsanwaltschaft München I führt mehrere Ermittlungsverfahren, die sie bis zur Urteilsverkündung "geparkt" hatte. Das begründete die Behörde damit, dass ja erst mit dem Urteil gerichtlich festgestellt sei, ob ein Zeuge gelogen habe oder nicht.

Was macht eigentlich der Vorsitzende Richter Manfred Götzl jetzt?

Götzl wird voraussichtlich Mitte des kommenden Jahres pensioniert. Nun wurde bekannt, dass er zum Ende seiner Laufbahn Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts werden soll. Dieses Gericht war 2006 abgeschafft worden, wird nun aber wieder neu errichtet.

Und was machen die Angehörigen der NSU-Opfer?

Die klagen weiter: Ende 2016 wurde beim Landgericht Nürnberg eine so genannte Staatshaftungsklage eingereicht. Sie richtet sich gegen die Bundesrepublik sowie Thüringen und Bayern, die im Erfolgsfall Schadenersatz zahlen müssten. Die Klage gegen Thüringen ruht nach Angabe von Anwalt Mehmet Daimagüler im Augenblick, weil das Land Aufarbeitung versprochen habe. Drei Familien stehen hinter der Klage, die laut Daimagüler bis vor den Bundesgerichtshof und letztlich vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen könnte. Bei der Klage geht es um Ermittlungsfehler und die Rolle des Verfassungsschutzes. Mit Staatshaftung ist die Verantwortlichkeit des Staates für Schäden gemeint, die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Ausübung ihres Amtes verursacht haben.

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