NRW springt bei Schmerzensgeld für Beamte ein

Düsseldorf · Nordrhein-westfälische Beamte, die im Dienst angegriffen und verletzt werden, bleiben künftig nicht mehr auf Schmerzensgeldansprüchen sitzen. Wenn der Angreifer zahlungsunfähig ist oder für schuldunfähig erklärt wurde, springt das Land ein. Ein entsprechendes Gesetz hat jetzt der Düsseldorfer Landtag verabschiedet.

 Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD).

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD).

Foto: Bernd Thissen/Archiv

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) unterstrich am Donnerstag in einer Mitteilung: "Wer im Einsatz für uns alle zu Schaden kommt, verdient unseren ganz besonderen Schutz." NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) betonte: "Die Hilfe für verletzte Einsatzkräfte darf nicht von der finanziellen Situation der Täter abhängen."

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte das neue Gesetz. Voraussetzung für das Einspringen des Dienstherren sei, dass das Schmerzensgeld mindestens 250 Euro betrage und der verletzte Beamte nicht bereits eine Unfallentschädigung oder einen Unfallausgleich erhalten habe, erläuterte die GdP.

Die CDU-Opposition warf Kraft dagegen taktische "Spielchen" kurz vor der Landtagswahl vor. Ähnliche Gesetzentwürfe der CDU habe die rot-grüne Mehrheit im Landtag schon 2015 "mit haarsträubenden Begründungen" verworfen. "Ein durchschaubarer Zirkus", kritisierte der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Theo Kruse.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Am Bedarf vorbei
Kommentar zum Ärztemangel Am Bedarf vorbei
Aus dem Ressort