Verkehrsministerkonferenz Mitte April NRW prüft Tempo-30-Pflicht

DÜSSELDORF · Nordrhein-Westfalen prüft die Ausweitung von Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften. Die Bundesländer wollen auf der Verkehrsministerkonferenz Mitte April über eine generelle Tempo-30-Vorschrift vor Schulen, Kindertagesstätten, Altenheimen und Krankenhäusern entscheiden.

An solchen Orten bestehe wegen des "großen Anteils schwächerer Verkehrsteilnehmer eine besondere Gefahrenlage", heißt es in der Beschluss-Empfehlung, aus der die "Saarbrücker Zeitung" zitiert. Ein noch weitergehender Vorstoß, auch auf Durchgangsstraßen mit hoher Lärmbelästigung Tempo 30 festzusetzen, wurde von Bayern bereits abgelehnt. Die NRW-Landesregierung befindet sich in diesem Punkt "noch in der Abstimmung".

Die Verkehrsministerkonferenz am 16./17. April in Rostock berät über die Änderung der Straßenverkehrsordnung. Aktuell ist Tempo 50 die Regel und Tempo 30 die Ausnahme. Künftig könnte nur noch in Ausnahmefällen in Städten Tempo 50 erlaubt sein.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) warnte allerdings davor, den Durchgangsverkehr in den Städten unnötig auszubremsen und stark befahrene Straßen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen zu "verstopfen". Niedersachsen und Schleswig-Holstein machen aber Druck auf den Bund für Tempo 30 als Regelfall.

Im NRW-Koalitionsvertrag hatten sich SPD und Grüne in NRW 2012 auf eine "ergebnisoffene" Auswertung eines Modellversuchs mit Geschwindigkeitsbeschränkungen im Hinblick auf Sicherheit, Verkehrsflüssigkeit und Abgas-Emissionen verständigt. Morgen tritt das Landeskabinett erstmals nach der Osterpause auch zu diesem Thema zusammen.

Nach dem Willen Schleswig-Holsteins soll es Städten und Gemeinden erlaubt werden, in eigener Verantwortung die Zahl der Tempo-30-Zonen deutlich zu erhöhen. Dann könnte das Gros der Straßen in Wohngebieten davon betroffen sein. Bayern verlangte aber ein Festhalten an Einzelfallentscheidungen, wann und wie viel Lärm etwa für Anwohner zumutbar sei.

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