Feuertod in der Gefängniszelle Linke fordert Untersuchungsausschuss im Fall Jalloh

Magdeburg · Oury Jalloh starb vor fast 13 Jahren im Polizeigewahrsam in Dessau. Wer legte das tödliche Feuer? Aufklärung gibt es bis heute nicht, dafür Spekulationen und Kritik. Rufe nach Konsequenzen werden laut.

 Dummy im Institut für Brand- und Löschforschung: Auch nach umfangreichen Ermittlungen ist unklar, wie der an Händen und Füßen gefesselte Mann aus Sierra Leone ums Leben kam.

Dummy im Institut für Brand- und Löschforschung: Auch nach umfangreichen Ermittlungen ist unklar, wie der an Händen und Füßen gefesselte Mann aus Sierra Leone ums Leben kam.

Foto:  Arno Burgi

Hat sich der gefesselte Asylbewerber Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle selbst angezündet oder könnten Polizisten Hand angelegt haben? Knapp 13 Jahre nach dem ungeklärten Feuertod des Mannes aus Sierra Leone sorgen Details aus den Ermittlungsakten für Debatten.

Die Linke im Landtag von Sachsen-Anhalt forderte einen Untersuchungsausschuss und den Rücktritt von Landesjustizministerin Anne-Marie Keding (CDU). "Juristische Aufklärung ist ebenso notwendig wie politische", sagte die Linken-Innenexpertin Henriette Quade.

Das Ermittlungsverfahren zu Jallohs Tod hatte die Staatsanwaltschaft Halle im Oktober eingestellt. Zuvor hatte der zuständige Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann in einem Aktenvermerk verschiedenste Erkenntnisse von Gutachtern zusammengeführt und einen Anfangsverdacht für ein Tötungsdelikt formuliert. Demnach könnte Jalloh in einem hilflosen Zustand mit einer geringen Menge Feuerzeugbenzin bespritzt und angezündet worden sein. Die "Mitteldeutsche Zeitung" zitierte in ihrer Donnerstagsausgabe aus dem Vermerk, der auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Die Frage nach einem Motiv sei offen, heißt es darin weiter. Bittmann führt aber zwei weitere, einige Jahre zurückliegende Todesfälle von Männern an, die in Gewahrsam genommen worden waren. Die Sorge, dass diese Fälle neuerlich untersucht werden könnten, möge zu dem Entschluss geführt haben, "mit der Brandlegung alle Spuren zu verwischen, die den Vorwurf unterlassener Hilfeleistung gegen die diensthabenden Polizeibeamten begründen könnten", heißt es in dem Vermerk. Bittmann machte aus dem Todesermittlungsverfahren eines mit dem Schwerpunkt auf ein Tötungsdelikt.

Damit in Dessau nicht gegen Dessauer Polizeibeamte ermittelt wird, sei das Verfahren von der dortigen Staatsanwaltschaft an die Behörde in Halle übergeben worden, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg, Klaus Tewes. Anders als in Dessau erkannten die Ermittler dort keinen Anfangsverdacht für ein Tötungsdelikt.

Die Leitende Oberstaatsanwältin Heike Geyer sagte, nach 12 Jahren Ermittlungen und der rechtskräftigen Verurteilung eines Dienstgruppenleiters wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro sei keine weitere Aufklärung zu erwarten. Eine Wendung könne es geben, "wenn jemand mit Sicherheit sagt, dass eine Selbstentzündung ausgeschlossen werden kann". Bittmann arbeite in seinem Vermerk mit möglichen Szenarien.

Die reichten nicht aus, um das Verfahren wieder aufzunehmen, sagte auch Tewes. Die Beschwerde der Familie Jallohs gegen die Einstellung sei bislang noch nicht begründet worden, sagte Geyer. Sie überlege, demnächst eine Frist zu setzen und gegebenenfalls auch ohne eine Begründung zu entscheiden. Die Generalstaatsanwaltschaft müsste entscheiden, wenn die Staatsanwaltschaft Halle den Widerspruch zurückweist.

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