Bonn/Berlin Landtag uneins über Bonn/Berlin

DÜSSELDORF/BONN · Im Düsseldorfer Landtag ist am Dienstag der Versuch vorerst gescheitert, sich mit einem interfraktionellen Antrag zum Berlin/Bonn-Gesetz zu bekennen und damit den Status der Bundesstadt Bonn zu stützen.

Während SPD, Grüne und Piraten den Text verabschiedeten, erhob die Unionsfraktion Einspruch. Nach Auffassung des CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzenden Armin Laschet enthält der Antrag eine Aufweichung der bisherigen Position, ohne Wenn und Aber an der Seite Bonns zu stehen. Darin heißt es zwar, der Landtag halte unverändert an seinem Eintreten für die Einhaltung der Berlin/Bonn-Beschlüsse fest.

Bonn müsse „maßgebliches bundespolitisches Zentrum“ bleiben: „Daran hat sich bis heute nichts geändert.“ Darauf folgt jedoch ein Satz, der die Bauchschmerzen der Beteiligten überdeutlich werden lässt: „Perspektivisch ist es in Anbetracht aktueller Entwicklungen jetzt notwendig, konzentriert über Strategien zur nachhaltigen Sicherung der im Wesentlichen bewährten Aufgabenteilung nachzudenken, um diese erfolgreich weiter zu formen.“ Im Klartext heißt das: Es wird Veränderungen am Berlin/Bonn-Gesetz geben.

In Berlin betreibt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) als Umzugsbeauftragte der Bundesregierung die Verlagerung von Ministeriumssitzen nach Berlin. Sie verhandelt dazu dem Vernehmen nach bereits auch mit der nordrhein-westfälischen Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD).

Wo Kompromisslinien liegen könnten, ist in dem Antragsentwurf nachzulesen. So heißt es etwa: „Der Komplettumzug der Bundesregierung würde nicht nur einen eklatanten Verstoß gegen alle Zusagen an die Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler bedeuten, sondern hätte außerordentlich negative Auswirkungen für ganz Nordrhein-Westfalen.“ Auch ein weiterer Wegzug von In᠆stitutionen, Verbänden und Privatunternehmen müsse verhindert werden. Der Landtag wende sich „entschieden gegen Bestrebungen, die bundespolitischen Gewichte weitgehend von Bonn nach Berlin zu verlagern“. Das gelte „explizit auch mit Blick auf die Standorte der Bundesministerien“. Veränderungen am Status quo, so ein weiterer zentraler Satz, „können nur im Konsens mit den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie mit Stadt und Region vorgenommen werden.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort