Schuldigitalisierung auf der Kippe Länder stellen sich gegen Grundgesetzänderung

BERLIN · Die Schüler in Deutschland müssen vorerst weiter auf den Startschuss für einen flächendeckenden Unterricht mit Tablets und und digitalen Medien warten. Die 16 Bundesländer lehnten die dafür von Bundesregierung und Bundestag vorgesehene Grundgesetzänderungen geschlossen ab.

 Nach Meinung der Länderchefs Tschentscher und Hans könnte der Digitalpakt schnell umgesetzt werden, wenn der Bund ihn eben nicht mit dem Knebel einer Grundgesetzänderung verbinden würde.

Nach Meinung der Länderchefs Tschentscher und Hans könnte der Digitalpakt schnell umgesetzt werden, wenn der Bund ihn eben nicht mit dem Knebel einer Grundgesetzänderung verbinden würde.

Foto: picture alliance/dpa

Winfried Kretschmann will nicht. Er will einfach nicht. Beinahe erinnert es an einen legendären Satz des früheren Ober-Realo Joschka Fischer, mit dem der ehemalige Außenminister – auf größerer Bühne – seine ablehnende Skepsis zum Einmarsch der USA im Irak zum Ausdruck gebracht hatte: „Entschuldigung, aber ich bin nicht überzeugt.“ Zugegeben, hier in den Wandelhallen des Bundesrates geht es an diesem Mittag um Bildung, nicht um Krieg. Aber Bund und Länder liegen seit Jahren in einem echten Clinch, in einem zähen Kampf, wie sehr sich der Bund mit Geld in Bildungsfragen und somit in Hoheitskompetenzen der Länder einmischen darf.

Kretschmann, erster Grünen-Politiker im Range eines Ministerpräsidenten, steht mit an der Speerspitze der Länder, die dem Bund eigentlich keine Mitsprache, und sei es zur Finanzierung von Bildungsvorhaben, geben möchten. Er hat es vor dieser Ministerpräsidentenkonferenz mehrfach gesagt. Und jetzt legt der baden-württembergische Regierungschef nach. Alle bitte herhören, vor allem die Vertreter des Bundes: „Die Länder und Kommunen haben den Zugang zu Schulen, nicht der Bund.“ Denn der Bund habe „gar nicht die Kompetenz, auch fachlich, das zu gestalten“, verteidigt Kretschmann jene Gartenzäune, die viele Länder um ihr Bildungsterrain gezogen haben.

Geht nicht, gibt’s nicht. Und trotzdem: Bedeutende Länder wie Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen geben sich schon länger bockig. Jetzt, nach dieser Ministerpräsidenten-Konferenz am Mittwoch in Berlin, sind es alle: 16:0. Die Länderphalanx steht. Alle gegen den Bund.

Das SPD-regierte Hamburg mit seinem Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher, das derzeit den Vorsitz im Bundesrat hat, wird nun die strittige Angelegenheit einer Grundgesetzänderung auch zur Bildung in ein Verfahren im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat lenken.

Denn: Die Länder wollen nicht, dass ihre Finanzbeziehungen mit dem Bund „grundsätzlich auf den Kopf gestellt werden“, wie es der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) formuliert. Außerdem stellt Hans klar: „Nicht die Länder haben gesagt, wir brauchen zusätzliche Mittel. Es war der Bund.“ Dass Geld aus dem mit insgesamt fünf Milliarden Euro gefüllten Digitalpakt nicht schon – wie eigentlich vorgesehen – ab dem 1. Januar 2019 abfließen kann, will Hamburgs Erster Bürgermeister Tschentscher nicht verstehen: „Der Digitalpakt ist komplett durchverhandelt.“ Der Fonds, mit dem der Bund fünf Jahre eine bessere IT-Ausstattung von Schulen bezahlen würde, sei „inhaltlich und technisch isoliert“ von just jener Grundgesetzänderung, die der Bundestag unlängst beschlossen hat. Nach Meinung von Tschentscher und Hans könnte der Digitalpakt schnell umgesetzt werden, wenn der Bund ihn eben nicht mit dem Knebel einer Grundgesetzänderung verbinde. Doch sie wollen nicht in eine Falle laufen. Tschentscher: „Wir müssen aufpassen, dass wir nicht den Digitalpakt wollen und daraus dann ein großes Fass aufmachen, was wir nachher bereuen.“

Denn darin ist auch jene 50:50-Klausel enthalten, mit welcher der Bund ab 2020 die Länder zur Finanzierung von gemeinsamen Bildungsvorhaben heranziehen will, wogegen die Länder sich wehren. Vor allem finanzschwächere Bundesländer und Kommunen könnten dies nicht mehr stemmen, begründet Tschentscher die Ablehnung. Aus Sicht der Bundesländer greift der Bund, käme er mit dieser Grundgesetzänderung durch, grundsätzlich in die Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein. Tschentscher weist auch Vorwürfe zurück, wonach die Länder zu wenig täten, um Bildung im digitalen Zeitalter auf einen aktuellen Stand zu bringen: „Die Länder brauchen keine Nachhilfe, wie Qualität in die Schulen kommen soll.“

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