Kohl-Witwe reicht weitere Klagen ein

Köln · Helmut Kohls Witwe Maike Kohl-Richter hat weitere Klagen im Zusammenhang mit dem Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" eingereicht. Zusätzlich zu den bereits verbotenen 116 Textstellen habe man beim Landgericht Köln ein Verbot weiterer Passagen beantragt, sagte ihr Anwalt Thomas Hermes am Mittwoch. Insgesamt gehe es um 80 bis 90 Prozent des gesamten Buches. Über die neuen Klagen hatte zuvor das "Handelsblatt" berichtet.

 Maike Kohl-Richter, die Witwe von Helmut Kohl.

Maike Kohl-Richter, die Witwe von Helmut Kohl.

Foto: Boris Roessler/Archiv

Gegen den "Spiegel" klagt Kohl-Richter zudem auf Unterlassung der Verbreitung von Zitaten aus dem Buch. Sie sollten aus dem Internet gelöscht werden, sagte Hermes. In einer weiteren Klage erhebt die Witwe und Erbin Anspruch auf Gewinnabschöpfung. Den Autoren und dem Verlag des Buchs sollten keine Einkünfte daraus übrig bleiben.

Die neuen Klagen sind unabhängig von einem bereits seit längerem laufenden Entschädigungsverfahren. Das Landgericht Köln hatte im April 2017 entschieden, dass das Buch Kohls Persönlichkeitsrecht schwer verletzt habe. Es sprach ihm deshalb die Rekord-Entschädigung von einer Million Euro zu. Die Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens sowie der Heyne-Verlag aus der Verlagsgruppe Random-House bestritten die Vorwürfe und gingen gegen das Urteil in Berufung.

In dieser Sache gibt es an diesem Donnerstag eine Verhandlung am Oberlandesgericht Köln. Dazu werde Maike Kohl-Richter auch persönlich erscheinen, sagte Hermes. Das Oberlandesgericht muss prüfen, ob der Entschädigungsanspruch mit dem Tod von Helmut Kohl erloschen ist oder auf seine Witwe übergeht. Kohl war am 16. Juni in Ludwigshafen-Oggersheim gestorben.

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