Kommentar zur AfD und dem Islam Klarheit

Meinung | Bonn · Mit der Qualifizierung des Islam als grundgesetzwidrige Ideologie macht die AfD antidemokratische und antirechtsstaatliche Stimmung. Damit stellt sich die Frage, ob die Partei selbst noch auf dem Boden des Grundgesetzes steht.

 Beatrix von Storch, stellvertretende Sprecherin des AfD-Bundesvorstandes: Für sie ist der Islam nicht vereinbar mit dem Grundgesetz.

Beatrix von Storch, stellvertretende Sprecherin des AfD-Bundesvorstandes: Für sie ist der Islam nicht vereinbar mit dem Grundgesetz.

Foto: dpa

Man muss Beatrix von Storch und anderen führenden Politikern der AfD dafür dankbar sein, dass sie keinen Zweifel an ihren Absichten lassen. Wenn die AfD den Islam als politische Ideologie qualifiziert, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, muss sie sich selbst die Frage gefallen lassen, ob sie auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Je weiter die Entwicklung dieser Partei fortschreitet, desto zweifelhafter wird dies. Die Euro-kritischen, wirtschaftsliberalen Gründungsmitglieder sind samt und sonders vergrault, die Partei radikalisiert sich immer mehr. Versuche wie am Wochenende im Saarland, sich von eindeutig extremistischen Vertretern zu trennen, bleiben chancenlos. Kurzum: Das, was sich da zusammenbraut oder dort zusammengebraut wird, geht mittlerweile weit über das hinaus, was man noch als Protestpartei verstehen und ertragen könnte.

Es geht eben nicht mehr darum, ein Forum zu bilden für Bürger, die von den herrschenden Parteien enttäuscht sind. Es geht nicht mehr darum, jenen Gehör zu verschaffen, denen dort nicht mehr zugehört wird. Es geht nicht mehr darum, Verkrustungen in etablierten Parteien aufzubrechen.

Es geht vielmehr darum, dass am rechten Rand des politischen Spektrums eine Partei antidemokratische und antirechtsstaatliche Stimmung macht. Noch nie hat es in der Bundesrepublik nach den Erfahrungen von Weimar und nach der Nazi-Barbarei einen Wahlkampf gegeben, in dem eine Partei den Kampf gegen eine Religion zu einem Hauptthema der Auseinandersetzung gemacht hat, so wie die AfD es jetzt will. Der Zentralrat der Muslime hat völlig zu Recht an diese Parallele zu Hitler-Deutschland erinnert. Dass ein solcher Wahlkampf selbst gegen das Grundgesetz und die dort verankerte Religionsfreiheit verstößt, ist offensichtlich. Die Entwicklung in der AfD wird deshalb auch immer mehr ein Thema für den Verfassungsschutz werden.

Nun sind Beatrix von Storch und Alexander Gauland zwar Parteivize, aber auch nicht die ganze AfD. Wie weit sie für die gesamte „Alternative“ sprechen, wird sich schon in zwei Wochen zeigen, wenn die Partei in Stuttgart ihr erstes Programm beschließen will. Dort wird sich auch zeigen, ob besorgte konservative Bürger, die mit Extremismus nichts am Hut haben, in dieser Partei weiter eine Heimat haben können, oder ob sie sich nicht – je länger, desto mehr – als Bürger vorkommen müssen, deren Besorgnis nur als Vorwand für andere Zwecke genommen, also missbraucht wird.

Rechtsbrüche sind in diesem Land so wenig zu tolerieren wie „Wohlfühl-Urteile“ erträglich sind. Integration erfordert die Respektierung der demokratischen Grundordnung. Alles dieses sollte selbstverständlich sein – oder wieder werden. Rassismus aber kann nirgendwo die Antwort auf Fehlentwicklungen sein, schon gar nicht in einem Land wie Deutschland.

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