Antrag von CDU, SPD, FDP und Grünen Kinder sollen auf NRW-Sportanlagen in Zukunft lärmen dürfen

Düsseldorf · Kinder sollten auf Sportplätzen laut sein dürfen, ohne dass ihre Eltern Klagen von Anwohnern befürchten müssen. Dafür setzen sich alle Fraktionen der NRW-Landesregierung ein.

 Kinder spielen auf einem Sportplatz an einer Schule.

Kinder spielen auf einem Sportplatz an einer Schule.

Foto: Uwe Anspach/Archiv

In einem gemeinsamen Antrag forderten CDU, SPD, FDP und Grüne die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, im Bund auf eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu dringen.

Damit soll Kinderlärm auf Sportplätzen in die Liste der Geräusche aufgenommen werden, die „im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung“ darstellen. Auch die AfD sprach sich am Donnerstag im Landtag dafür aus.

Für Kitas und Spielplätze gelte dieses Privileg bereits, stellte der CDU-Abgeordnete Jens-Peter Nettekoven fest. Der Unterschied zu Sportplätzen sei niemandem zu erklären. Auch NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) räumte „großes Unverständnis der Öffentlichkeit“ ein.

„Für Lärm von Kindern und Jugendlichen darf es keine Obergrenze geben“, forderte der FDP-Abgeordnete Andreas Terhaag. „Wir fordern das als Bundesratsinitiative ein.“ Der SPD-Abgeordnete Markus Weske unterstrich: „Kinderlärm ist Zukunftsmusik.“

Auch in Bonn ist das Thema seit Jahren ein Unruheherd. Pünktlich zur Europameisterschaft 2012 hatte die Stadt Bonn das Fußballspielen außerhalb des Schulsports auf den Sportanlagen des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums untersagt – nur um kurz darauf wieder zurückzurudern. Doch das war nur der Anfang.

In den Jahren 2013 und 2015 begannen die Gerichtsverhandlungen am Verwaltungsgericht Köln. Zwei Anwohner hatten mit dem Ziel geklagt, die Anlage wegen Lärms nur noch für den Schulsport zu öffnen. Freizeitkicker dürfen werktags auf dem Sportplatz am Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium nur noch von 17 bis 20 Uhr auf Torejagd gehen, am Wochenende ist um 14 Uhr Abpfiff.

Der Bundesgerichtshof hatte vor drei Jahren zumindest entschieden, dass Kinderlärm auf Spielplätzen zu tolerieren sei. Welche Auswirkungen eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes für die Sportanlage am EMA-Gymnasium hätte, bleibt abzuwarten.

Klagen wegen Lärms beschäftigen deutsche Gerichte immer wieder. Zur Frage, ob etwa der Lärm von Kitas, Kinderweinen, Partys, Hundegebell oder Rockkonzerten toleriert werden muss, gibt es zahlreiche Urteile – teils zugunsten, teils zuungunsten der Lärmquelle.

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