Bundesverfassungsgericht Karlsruhe verkündet Urteil zu NPD-Verbot Mitte Januar

Karlsruhe · Das Verbotsverfahren gegen die NPD war von Anfang an umstritten. Scheitert die Politik ein zweites Mal, wäre das ein fatales Signal. Ein Zurück gibt es nicht mehr: Am 17. Januar fällt das Urteil.

 Ein zerrissenes Wahlplakat der NPD an einem Laternenmast. Im Januar soll in Karlsruhe das Urteil im Verbotsverfahren gegen die Partei verkündet werden.

Ein zerrissenes Wahlplakat der NPD an einem Laternenmast. Im Januar soll in Karlsruhe das Urteil im Verbotsverfahren gegen die Partei verkündet werden.

Foto: Hendrik Schmidt

Trotz hoher Risiken streben die Bundesländer ein Verbot der rechtsextremen NPD an - Anfang 2017 entscheidet sich, ob der Versuch im zweiten Anlauf erfolgreich ist.

Nach monatelangen Beratungen im Geheimen verkündet das Bundesverfassungsgericht am 17. Januar sein Urteil. Das wurde am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt.

Für ein Verbot müsste erwiesen sein, dass die 1964 gegründete Partei mit ihren gut 5000 Mitgliedern verfassungswidrig ist. Das hatten die Richter Anfang März in einer dreitägigen Verhandlung zu klären versucht. Die Hürden, die das Grundgesetz für ein Parteiverbot setzt, sind hoch. Das Verbreiten verfassungsfeindlicher Ideen allein reicht nicht aus. Den Verbotsantrag gestellt hatten die Länder im Bundesrat.

Bei einem Verbot müsste die NPD sich auflösen. Abgeordnete verlieren ihr Mandat. Das Parteivermögen kann eingezogen werden.

Für die Politik steht viel auf dem Spiel. Denn ein erster Anlauf für ein Verbot der NPD war 2003 gescheitert. Damals kam im Verfahren ans Licht, dass der Verfassungsschutz bis in die Parteispitze hinein Informanten hatte. Ein erneuter Misserfolg wäre mehr als blamabel. Bundestag und Bundesregierung beteiligen sich diesmal nicht.

In der Geschichte der Bundesrepublik wurden erst zwei Parteien verboten - und das ist lange her: die Sozialistische Reichspartei (SRP) 1952 und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956. Als Kriterium definierten die Richter damals eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung. Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle steht vor der Herausforderung, diesen Maßstab nun weiterzuentwickeln.

Dabei müssen die Richter auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Blick behalten. Straßburg verlangt für ein Verbot Hinweise dafür, dass durch die Partei tatsächlich ein unmittelbar bevorstehender Angriff auf die Demokratie droht.

Kritiker des Verfahrens bezweifeln, dass die organisatorisch wie finanziell stark angeschlagene NPD diese Kriterien erfüllt. Auch von der Richterbank waren in der Verhandlung viele skeptische Nachfragen und Einwürfe gekommen. Der Senatsvorsitzende Voßkuhle nannte das Instrument des Parteiverbots zum Auftakt ein "ebenso scharfes wie zweischneidiges Schwert, das mit Bedacht geführt werden muss".

Mit ihren fremdenfeindlichen Parolen hatte die NPD von der Flüchtlingskrise bei weitem nicht so stark profitieren können wie die neue Konkurrenz von der AfD. Anfang September flogen die Rechtsextremen bei der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern aus dem letzten Landtag. Auf kommunaler Ebene hielt die Partei, die bei der Bundestagswahl 2013 auf 1,3 Prozent der Stimmen kam, laut Verfassungsschutz Ende 2015 rund 360 Mandate. Einziger NPD-Abgeordneter im Europaparlament ist Udo Voigt.

Ursprünglich war das Urteil im NPD-Verfahren noch vor Jahresende erwartet worden. Die Bundesländer hatten sich aber inzwischen darauf eingestellt, dass 2016 keine Entscheidung mehr fällt.

Die Richter des Zweiten Senats werden nach dem Ausscheiden von Herbert Landau nun zu siebt statt zu acht entscheiden. Für ein Verbot wären weiter sechs Ja-Stimmen erforderlich. (Az. 2 BvB 1/13)

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