Zu wenig Schutz in Deutschland Institut kritisiert "schwere Ausbeutung" von Migranten

Berlin · Vor zwei Jahren gab es eine Gesetzesänderung, um den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen einzudämmen. Nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Menschenrechte werden in Deutschland trotzdem noch Ausländer ausgebeutet - auch Bürger der EU.

 Zollbeamte betreten bei einer Razzia gegen Schwarzarbeit eine Baustelle.

Zollbeamte betreten bei einer Razzia gegen Schwarzarbeit eine Baustelle.

Foto: Boris Roessler

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hält den Schutz ausländischer Arbeiter vor Ausbeutung in Deutschland für absolut unzureichend. Ein Teil der Arbeitsmigranten sei "von schwerer Arbeitsausbeutung betroffen", stellt das Institut in seinem dritten Jahresbericht fest.

Neben Flüchtlingen und Arbeitsmigranten aus Nicht-EU-Staaten erhalten demnach auch zahlreiche Menschen aus EU-Ländern wie Bulgarien oder Rumänien weniger Geld, als ihnen zusteht.

Einige Arbeitgeber zahlten Ausländern Löhne weit unterhalb des Mindestlohns von derzeit 8,84 Euro, heißt es in dem Bericht. Sie führten keine Sozialabgaben für sie ab. Die Ausländer müssten unbezahlte Überstunden leisten, würden in menschenunwürdigen Unterkünften untergebracht.

Oftmals würden sie mit Drohungen oder sogar mit Gewalt davon abgehalten, sich Hilfe zu suchen. Viele schwarze Schafe seien in der Baubranche zu finden, in fleischverarbeitenden Betrieben, in der Pflege, der Prostitution, in der Reinigungsbranche, der Gastronomie und im Bereich Logistik. "Diese Zustände findet man leider auch bei öffentlichen Bauvorhaben", sagte die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Gökay Akbulut.

Häufig fehlten Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen, sodass es für die Arbeitsmigranten schwer sei, die Ausbeutung zu dokumentieren und ausstehenden Lohn einzuklagen, kritisierte das DIMR. Um das Machtgefälle zwischen den Migranten und ihren Arbeitgebern zu verringern, hätten andere Staaten ein Verbandsklagerecht von Gewerkschaften eingeführt oder Behörden die Befugnis erteilt, individuelle Lohnansprüche für die Arbeitnehmer einzuklagen. Die FDP-Abgeordnete Gyde Jensen forderte, die Unternehmen der einschlägigen Branchen müssten stärker kontrolliert werden.

Von 33 Betroffenen, die das Institut befragte, schafften es nur zwölf, ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht einzuleiten. Acht von ihnen waren erfolgreich. Wer keine neue Beschäftigung gefunden habe, verzichtet demnach oft auf eine Klage, weil er sich sonst während des Verfahrens nicht finanziell über Wasser halten kann. Die Verfahrensdauer für ein Urteilsverfahren an Arbeitsgerichten betrug im Jahr 2017 durchschnittlich 3,1 Monate. Das Institut schildert den Fall eines rumänischen Bauingenieurs, der seinen Lohn erst unregelmäßig und dann gar nicht mehr erhielt. Als er eine Klage einreichte, wurde ihm per SMS gekündigt.

Das DIMR ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Das Institut wird aus dem Haushalt des Bundestags finanziert.

In seinem Jahresbericht setzt es sich diesmal auch kritisch mit der Anwendung von Zwang in der Psychiatrie auseinander. Dazu fehlen den Angaben zufolge bundesweite verlässliche Daten. Beispielsweise sei unklar, weshalb die Quote der Menschen, die in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden, in Schleswig-Holstein besonders hoch und in Sachsen sehr niedrig sei.

Das DIMR prangerte außerdem Rüstungsexporte in Staaten an, die systematisch gegen Menschenrechte verstoßen. DIMR-Direktorin Beate Rudolf sagte am Mittwoch in Berlin: "Wir haben festgestellt, dass die Menschenrechtssituation in Saudi-Arabien und in den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch beide Länder bei den Genehmigungen von Rüstungsexporten offenbar keine Rolle gespielt haben". Dabei sei sowohl die Situation im Land selbst zu berücksichtigen, als auch die Beteiligung dieser Staaten am Krieg im Jemen. Die Bundesregierung sollte ihre menschenrechtlichen Bewertungen in Genehmigungsverfahren für die Lieferung von Rüstungsgütern künftig gegenüber dem Bundestag begründen müssen.

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