Kommentar zu den Missständen beim Bamf Große Aufgabe

Meinung | Bonn · Das Bamf muss sich einer Qualitätsdiskussion stellen. Denn das Asylrecht hat Verfassungsrang. Daraus folgt die Verpflichtung, in einem qualitativ hochwertigen Verfahren zu prüfen, wer bleiben darf und wer nicht, kommentiert Daniela Greulich.

Es war ein Chaos mit Ansage. So, wie die Flüchtlingszahlen stiegen – 2015 beantragten gut 440.000 Menschen erstmalig Asyl in Deutschland, im darauffolgenden Jahr gut 720.000 –, so stieg auch die Arbeit für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. In Rekordzeit wuchs die Behörde von 2000 auf zwischenzeitlich 10.000 Beschäftigte. Trotzdem war das Bamf mit der Masse der Anträge überfordert. Zugleich stand und steht die Behörde mächtig unter Druck. Mit Hilfe von Unternehmensberatungen sollten die vielen Verfahren beschleunigt werden – der Fokus lag auf den Zahlen. Eine Optimierung auf formaler, nicht inhaltlicher Ebene.

Denn Asylanwälte bemängeln die Qualität der Bescheide. 2017 klagten fast 90 Prozent der Asylbewerber, die abgelehnt worden waren – viele bekamen recht. Die Justiz als Korrektiv. Fachleute beschweren sich über die Dolmetscherleistungen. Der Bremer Skandal um zu unrecht gewährtes Asyl brachte die Behörde weiter in Verruf. Immerhin gab es bei den turnusgemäß nach spätestens drei Jahren erfolgten Überprüfungen der positiven Bescheide im ersten Halbjahr 2018 mit 0,7 Prozent nur wenige Beanstandungen.

Das Bamf muss sich einer umfassenden Qualitätsdiskussion stellen. Denn das Asylrecht gründet sich in Deutschland nicht nur auf die Genfer Flüchtlingskonvention, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang. Daraus folgt die Verpflichtung, in einem qualitativ hochwertigen Verfahren zu prüfen, wer bleiben darf und wer nicht. Es geht schließlich um Menschen, nicht um Zahlen. Der neue Behördenchef Hans-Eckhard Sommer steht vor einer Mammutaufgabe.

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