Wohnung von Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) Nach Anschlag: Freispruch für Meckenheimer

Leipzig/Meckenheim · Im Prozess um einen Buttersäure-Anschlag auf die Wohnung von Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) ist einer der Angeklagten zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Auch ein Meckenheimer stand vor Gericht.

 Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) am 14.08.2017 im Amtsgericht in Leipzig (Sachsen).

Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) am 14.08.2017 im Amtsgericht in Leipzig (Sachsen).

Foto: dpa

Richterin Ute Fritsch sprach den 30 Jahre alten Thomas K. am Montag vor dem Amtsgericht Leipzig nach einem Buttersäure-Anschlag auf die Wohnung von Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) der versuchten gefährlichen Körperverletzung und der Sachbeschädigung schuldig. K. steht aufgrund einer Verurteilung wegen Körperverletzung aus dem Jahr 2015 unter Bewährung. Der Mitangeklagte Roman W. aus Meckenheim wurde freigesprochen.

Bei dem Anschlag in der Nacht auf den 24. November 2015 haben nach Überzeugung des Gerichts fünf bis zehn Vermummte ein Dutzend schwere Granitsteine und mit Buttersäure gefüllte Christbaumkugeln durch die Scheiben von Gemkows Leipziger Wohnung geschleudert. Gemkow, seine Frau und seine zwei Kinder konnten unverletzt fliehen, mussten jedoch umziehen.

An den Steinen fanden die Ermittler DNA-Spuren von Roman W., an der Verpackung der Christbaumkugeln welche von Thomas K. Zwei weitere Spuren konnten nicht zugeordnet werden. K., der dem rechten Spektrum zugeordnet wird, hatte sich in der Verhandlung nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Die Richterin folgte der Anklageschrift, wonach die Täter nicht Gemkows Wohnung treffen wollten, sondern eine benachbarte Wohngemeinschaft. Dort hätten Angehörige der linken Szene gewohnt. Im Fall des 30-jährigen Autohändlers W. folgte die Richterin der Argumentation eines Sachverständigen, wonach dessen Spuren über Kleidung in dem Auto übertragen wurden, mit dem die Steine zum Tatort transportiert worden waren. W. hatte im Prozess ausgesagt, keine Verbindung zu K. zu haben und noch nie in Leipzig gewesen zu sein, das Auto aber seinerzeit aus Frankreich überführt zu haben.

Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Berufung eingelegt werden. K.s Verteidiger wollte sich dazu nach der Verhandlung zunächst nicht äußern.

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