Prozesse NSU-Waffe: Verteidiger nehmen BKA-Ermittler in die Mangel

München · Die Verteidiger des mutmaßlichen Terrorhelfers Ralf Wohlleben haben im NSU-Prozess versucht, die Glaubwürdigkeit eines BKA-Ermittlers zu erschüttern. Der Beamte hatte mehrmals den ebenfalls mitangeklagten Carsten S. vernommen.

 NSU-Tatwaffe Ceska 83.

NSU-Tatwaffe Ceska 83.

Foto: Franziska Kraufmann/Archiv

S. hatte Wohlleben beschuldigt, ihn mit dem Kauf und der Übergabe der Waffe an die beiden mutmaßlichen Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt beauftragt zu haben.

Der BKA-Beamte räumte ein, die Vernehmungen mit Carsten S. stellenweise nicht korrekt notiert zu haben. Er habe sich aber immer "bemüht, möglichst nah am Wortlaut zu protokollieren". Bei den strittigen Passagen ging es etwa um die Frage, ob Carsten S. von Wohlleben das Geld zum Kauf der Waffe erhielt und was er darüber in den Vernehmungen sagte.

Mit der Waffe vom Typ "Ceska" sollen Mundlos und Böhnhardt neun ihrer zehn Mordopfer aus rassistischen Motiven erschossen haben. Beate Zschäpe ist wegen Mittäterschaft angeklagt. Vom ehemaligen Trio des "Nationalsozialistischen Untergrunds" ist sie die einzige, die noch lebt.

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