Die AfD und der Verfassungsschutz Entsetzen über Höcke

Berlin · Der thüringische AfD-Chef Höcke ruft mit seiner Mahnmal-Rede den Verfassungsschutz auf den Plan. SPD-Chef Sigmar Gabriel fordert, die gesamte Partei unter Beobachtung zu stellen.

Die AfD und der Verfassungsschutz: Entsetzen über Höcke
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Baden-Württembergs Innenminister und CDU-Chef Thomas Strobl hat eine Debatte um die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz angestoßen. Strobl hatte die AfD „eine Schande mit Parteistatut“ genannt – eine Anspielung auf Äußerungen des thüringischen AfD-Chefs Björn Höcke. Der hatte mit Bezug auf das Berliner Holocaust-Mahnmal davon gesprochen, dass die Deutschen das einzige Volk der Welt wären, das sich ein „Denkmal der Schande in das Herz der Hauptstadt gepflanzt hat“. Strobl sagte, der Verfassungsschutz müsse „ein scharfes Auge auf die AfD insgesamt und auf einzelne Personen aus der AfD haben“.

Strobls Forderung findet auch in der Bundespolitik weitgehend Zustimmung. Armin Schuster, Innenexperte der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, sagte, es gebe Anhaltspunkte, „dass es Strömungen und Köpfe in der AfD gibt, die verfassungswidrige Ziele vertreten“. Darüber solle sich der Verfassungsschutz im Rahmen der Auswertung öffentlicher zugänglicher Quellen ein Bild verschaffen können. Die Behörde solle analysieren, ob sich die Partei „Richtung Meuthen oder Richtung Höcke bewegt“. Dazu aber brauche der Verfassungsschutz politische Rückendeckung.

Die CDU-Innenpolitikerin Nina Warken sagte: „Wer solche Aussagen trifft wie der thüringische AfD-Chef am Mittwochabend, der wird gewiss und zu Recht vom Verfassungsschutz wahrgenommen.“ Allerdings sei es „keine politische Entscheidung“, sondern eine operative Entscheidung der zuständigen Behörden.

Auch die SPD äußerte sich ähnlich. Ihr Vorsitzender Sigmar Ga-briel schrieb über den Kurzbotschaftendienst Twitter: „Die AfD hat die NPD als Sammelbecken für rechtsradikale Hetzer endgültig abgelöst.“ Er fügte hinzu: „Die Äußerungen von Höcke und Co. sind unmissverständlich. Die AfD muss endlich vom Verfassungsschutz beobachtet werden.“

Dazu sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums: „Die Verfassungsschutzbehörden prüfen anhand öffentlich verfügbarer Informationen fortlaufend, ob bei der AfD tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung vorliegen. Dies konnte für die Gesamtpartei bisher nicht festgestellt werden. Es werden jedoch Einzelpersonen in der AfD beobachtet, wenn diese in anderen extremistischen Bereichen, zum Beispiel durch Bezüge zu rechtsextremistischen Organisationen, auffällig geworden sind.“

Der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, hat die Beobachtung der AfD als Ganzes bisher abgelehnt, weil er dafür die Voraussetzungen für nicht gegeben ansah. Die Auseinandersetzung mit der Partei müsse im politisch-öffentlichen Raum geführt werden. An dieser Einschätzung habe sich bislang nichts geändert, erklärte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag.

Immerhin: Den thüringischen Verfassungsschutz hat die Rede Höckes jetzt auf den Plan gerufen. „Wir prüfen die Rede und die Reaktionen darauf in der Partei“, sagte Stephan Kramer, der thüringische Verfassungsschutz-Präsident. Auch außerhalb der Politik sorgte Höcke für Entsetzen. Der Vorsitzende der Kölnischen Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit, Jürgen Wilhelm, erstattete Strafanzeige gegen Höcke. Er erfülle mit seinen Äußerungen den Tatbestand der Volksverhetzung. Wilhelm sprach von „systematischem Tabubruch“ durch den AfD-Politiker.

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