Streit erreicht Landesregierung Einrichtung einer Klassenkasse birgt hohes Risiko für Lehrer

Düsseldorf · Wenn Lehrer für die Klassenkasse ein privates Konto eröffnen, entsteht für sie ein rechtliches Risiko. Das NRW-Schulministerium empfiehlt daher ein Treuhandkonto, was die Gewerkschaften aber ablehnen.

 Ein privates Konto für die Klassenkasse zu eröffnen, kann für Lehrer problematisch werden.

Ein privates Konto für die Klassenkasse zu eröffnen, kann für Lehrer problematisch werden.

Foto: picture alliance / dpa

Die Landesregierung sucht nach Angaben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) nach einer Lösung für die Einrichtung von Klassenkassen. „Wir sind darüber mit dem Schulministerium im Gespräch“, sagte die stellvertretende GEW-Landesvorsitzende Maike Finnern. Wann es zu einer Klärung komme, zeichne sich aber noch nicht ab. Das Ministerium sei grundsätzlich zu Gesprächen bereit, hieß es dort.

Ähnlich wie die Nutzung privater Computer für die Erteilung von Schulnoten birgt auch die Einrichtung einer Klassenkasse für Lehrer ein hohes rechtliches Risiko, insbesondere, wenn sie dafür ein Privatkonto eröffnen. „Leider gibt es immer wieder Schwierigkeiten beim Verwalten von Geld in der Schule“, sagte auch Wibke Poth, stellvertretende Landesvorsitzende der Pädagogengewerkschaft VBE.

Dass das Geld auf das private Konto der Lehrkraft oder der Schulleitung eingezahlt werde, verbiete sich von selbst. Denn damit seien diese Gelder auch dem Zugriff etwaiger Gläubiger des Kontoinhabers ausgesetzt. Außerdem könne auf Privatkonten oft nicht mehr differenziert werden, was privat und was schulisch sei.

Eröffnung von Treuhandkonto empfohlen

Das NRW-Schulministerium empfiehlt die Eröffnung eines Treuhandkontos. Dies werde zwar im Namen der Lehrkraft geführt, aber die dort eingehenden Gelder würden durch sie lediglich verwaltet. Inwieweit ein Lehrer über das Geld verfügen könne, ergebe sich aus dem jeweiligen Verwendungszweck (z.B. Klassenfahrt). Die Gewerkschaften lehnen jedoch auch dies ab. „Dass Lehrkräfte ein Treuhandkonto auf den eigenen Namen anlegen, ist recht aufwändig“, sagte Poth.

Im Idealfall habe die Schule ein eigenes Schulkonto. Dies scheitert Finnern zufolge aber häufig an mangelnden Kapazitäten für die Verwaltung solcher Konten. Alternativ könnte das Konto des Schulträgers genutzt werden. Hierbei müssten aber ganz gezielte Absprachen erfolgen, wie die Schule über diese Gelder dann verfügen könne, so Poth.

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