Luftreinhaltepläne in NRW Diesel-Fahrverbote können vermieden werden

Düsseldorf · Viele Besitzer älterer Diesel blicken mit Sorge auf das kommende Jahr. Dann drohen in NRW-Städten zahlreiche Fahrverbote. Unter Hochdruck arbeiten Kommunen und Behörden daran, die Verbotszonen in letzter Minute zu verhindern.

Die gerichtlich verfügten Diesel-Fahrverbote in nordrhein-westfälischen Städten könnten nach Einschätzung der Landesregierung in letzter Minute verhindert werden. „Wenn alle an einem Strang ziehen, bin ich zuversichtlich“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Die Bezirksregierungen arbeiteten derzeit „unter Hochdruck“ daran, zusätzliche Maßnahmen in den Luftreinhalteplänen zu verankern.

Der Zeitdruck aber ist groß. In Köln müssen laut Urteil des Verwaltungsgerichts ab April 2019 schrittweise Fahrverbote für ältere Diesel eingeführt werden - und das fast im ganzen Stadtgebiet. In Bonn sind zwei Straßen betroffen. Für Essen ordnete ein Gericht eine Fahrverbotszone an, zu der auch die stark befahrene Autobahn 40 durch das Ruhrgebiet gehört.

„So lange es keine abschließenden Urteile gibt, gelten auch noch keine Fahrverbote“, betonte die Ministerin. Gegen die Urteile zu Köln und Bonn hat die Landesregierung Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster eingelegt. Auch für Essen will die Regierung in Kürze in Berufung gehen. Dieser Weg ist auch für Gelsenkirchen wahrscheinlich. Die Landesregierung rechnet mit den OVG-Entscheidungen in den jeweiligen Berufungsverfahren - dazu gehört auch Aachen - im kommenden Jahr.

„Für alle betroffenen Städte müssen die Maßnahmen also in 2019 stehen“, sagte Heinen-Esser. Es müsse auch sichergestellt werden, dass diese spätestens ab 2020 wirken. Wenn zum Beispiel ein Park & Ride-Parkplatz in einen Luftreinhalteplan aufgenommen werden solle, müsse dieser auch im Jahr 2019 in Betrieb genommen werden.

Sie sei optimistisch, dass die in den Luftreinhalteplänen zu verankernden Maßnahmen ausreichten, um die Grenzwerte der Luftqualität einzuhalten, sagte Heinen-Esser. Die Regierungspräsidien müssten nun unter Zeitdruck mit den betroffenen Kommunen die Luftreinhaltepläne fortschreiben. Die Städte wiederum müssten alle Maßnahmen gegebenenfalls mit Stadtratsbeschlüssen unterlegen.

Für Köln muss die Bezirksregierung sogar noch einen ersten Entwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorlegen. In Bonn hat das Gericht nach Worten der Ministerin schon Hinweise gegeben, wie das drohende Fahrverbot zumindest in einer Straße vermieden werden könnte.

„Ich verstehe den Ärger: Seit 2010 gelten die Grenzwerte in Deutschland, und seit 2010 werden sie ignoriert“, sagte Heinen-Esser. Hilfe bei der Vermeidung von Fahrverboten erhofft sich die Landesregierung auch aus Berlin. Das Bundeskabinett hatte Mitte November beschlossen, dass in Städten mit relativ geringen Überschreitungen des Grenzwerts für gesundheitsschädliche Stickoxide Diesel-Fahrverbote „in der Regel“ nicht verhältnismäßig sind. Denn es reichten andere Maßnahmen aus, um den Grenzwert einzuhalten.

Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft. In Städten mit Höchstwerten von bis zu 50 Mikrogramm soll es demnach keine Fahrverbote geben. Die meisten Kommunen, in denen die Grenzwerte überschritten werden, liegen unterhalb dieser Marke. Die Änderungen sind allerdings umstritten. Kritiker sehen darin einen Verstoß gegen Europarecht.

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