Kommentar zum NC für das Medizinstudium Die Hochschulen müssen ihre Kriterien überarbeiten

Meinung | Bonn · Die Vergabe der Medizinstudienplätze ist schon seit Jahrzehnten umstritten. Die Hochschulen müssen ihre Kriterien überarbeiten. Ansonsten bleibt die Zahl der Studienplätze knapp, kommentiert Helge Matthiesen.

 Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

Foto: dpa

Die Vergabe der Medizinstudienplätze ist schon seit Jahrzehnten ein umstrittenes Ärgernis. Der Arztberuf verspricht nach wie vor hohes Sozialprestige, ein gutes und sicheres Einkommen und eine erfüllende Aufgabe. Wer den Flaschenhals des Zugangs hinter sich hat und das Studium besteht, hat gute Aussichten. Auf jeden Medizinstudienplatz kommen daher etwa 4,5 Bewerber.

Aber wie lässt sich gleichzeitig erreichen, dass es gerecht zugeht und dass am Ende Mediziner heranwachsen, die ein hohes wissenschaftliches Niveau beherrschen und gleichzeitig einfühlsame Ärzte sind? Das ist die Quadratur des Kreises, solange es bei einer einheitlichen Ausbildung bleibt.

Das Verfassungsgericht hat ein paar Hinweise gegeben, die leider die Welt nicht grundlegend verändern werden. Die Hochschulen müssen ihre Kriterien überarbeiten. Ansonsten bleibt die Zahl der Studienplätze knapp.Die Medizinerausbildung ist teuer. Daher haben die Universitäten und die Länder kein Interesse, die Zahl der Studienplätze auszubauen. In wenigen gesellschaftlichen Bereichen werden überdies die Pfründe so eifersüchtig verteidigt wie in der Ärzteschaft. Auch die politisch gut vertretenen etablierten Kollegen werden sich wehren, die Schleusen einfach zu öffnen.

Interessanter ist da schon die Tatsache, dass künftig ein Einser-Abi aus Bayern mehr zählen wird als das gleiche Zeugnis aus Bremen oder Thüringen, wo dieser Schnitt leichter zu erreichen ist. Das bringt neue Unwuchten in ein System, das vermutlich immer ungerecht bleiben wird.

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