Katholische Kirche Dürfen Protestanten an der Kommunion teilnehmen?

Berlin · Deutschlands katholische Bischöfe kommen in Berlin zum „Ständigen Rat“ zusammen. Dabei geht es wieder um die Frage, ob Protestanten unter bestimmten Umständen an der katholischen Eucharistie teilnehmen können.

Es ist der nächste Versuch, ein altes Problem zu lösen: Deutschlands katholische Bischöfe kommen an diesem Montag in der Katholischen Akademie in Berlin zu ihrer Sitzung des „Ständigen Rats” zusammen. Und wieder einmal wird es um die Frage gehen, ob Protestantinnen und Protestanten, die mit einem Katholiken oder einer Katholikin verheiratet sind, unter ganz bestimmten Umständen im Ausnahmefall an der katholischen Eucharistie teilnehmen können.

Im Februar hatte die Vollversammlung der Bischofskonferenz in Ingolstadt dazu die Arbeitsfassung einer Orientierungshilfe beschlossen. „Die Orientierungshilfe geht davon aus, dass in konfessionsverschiedenen Ehen im Einzelfall der geistliche Hunger nach dem gemeinsamen Empfang der Kommunion so drängend sein kann, dass es eine Gefährdung der Ehe und des Glaubens der Ehepartner nach sich ziehen könnte, ihn nicht stillen zu dürfen“, hieß es damals in einer Mitteilung der Bischofskonferenz.

Voraussetzung sei das „Bejahen des Glaubens der katholischen Kirche“ sowie der Wunsch, eine „schwere geistliche Notlage“ beenden zu wollen. Doch nach Intervention von sieben katholischen Bischöfen, unter anderem des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki in Rom, hatte der Vatikan den Text kassiert. Er sei noch nicht reif zur Veröffentlichung, hieß es in einem Schreiben von Kurienkardinal Luis Ladaria an die deutschen Bischöfe. Ähnlich wie die sieben Bischöfe machte Ladaria darauf aufmerksam, dass es letztlich Sache jedes einzelnen Diözesanbischofs sei, was in seinem Bistum in Kraft gesetzt werde.

Papst Franziskus machte klar, was er von Plänen hält

Nun dürfte indes klar sein, in welche Richtung sich die Debatte in der Bischofskonferenz entwickelt. Denn in der vergangenen Woche, auf dem Rückflug vom Jubiläum des Weltkirchenrats in Genf, machte auch Papst Franziskus selbst deutlich, was er von den Plänen aus Deutschland hält. Und in gewisser Weise war es eine Wende: Denn die Handreichung an sich sei nicht das Problem, sagte der Papst bei seiner traditionellen Flugzeug-Pressekonferenz. Sie sei sogar restriktiver als nötig. Der entscheidende Punkt sei die Frage der Zuständigkeit.

Wenn eine Bischofskonferenz so etwas beschließe, habe dies sofort universale Gültigkeit. Eine Zulassung nicht-katholischer Ehepartner zur Kommunion falle in den Aufgabenbereich des einzelnen Ortsbischofs: Er könne das für sein Bistum auf seine Weise regeln. „Ich glaube, es wird ein Dokument zur Orientierung geben, damit jeder Bischof in seinem Bistum das regeln kann, was das Kirchenrecht schon jetzt erlaubt”, sagte der Papst laut dem Transkript der Pressekonferenz. „Die Bischofskonferenz kann orientierende Meinungen geben, um den Bischöfen zu helfen, die speziellen Fälle zu regeln.”

Am Ende des „Ständigen Rats” der Deutschen Bischöfe dürfte deswegen höchstwahrscheinlich ein Text stehen, der sich nur marginal, wenn überhaupt, von dem in Ingolstadt diskutierten Entwurf unterscheidet. Aber er wird eine Handreichung an die Adresse der einzelnen Bischöfe bleiben. Es wird in ihrer Verantwortung sein, zu entscheiden, was am Ende in ihrer Diözese gilt.

Kölner Weihbischof lobte die "klare Position" des Papstes

Das wäre dann genau die Linie etwa des Görlitzer Bischofs Wolfgang Ipolt, der im General-Anzeiger nach der Veröffentlichung des Briefs der sieben Bischöfe darauf hingewiesen hatte, dass es ihm beim Unterschreiben des Briefes um seine Verantwortung als Diözesanbischof ging. Und der Kölner Kardinal Woelki hatte schon beim Treffen seines Diözesanrates in Bergisch Gladbach deutlich gemacht, dass es im Kölner Erzbistum schon lange pastorale Praxis sei, dass evangelische Ehepartner im Rahmen der persönlichen Seelsorge, der individuellen Gewissensentscheidung und der geistlichen Begleitung der Gläubigen im Ausnahmefall auch an der Eucharistie teilnehmen könnten. Gleichzeitig könne man das aber nicht allgemeingültig regeln. Woraus man dann wohl auch ablesen kann, in welche Richtung es nach der Veröffentlichung einer entsprechenden Orientierungshilfe am Ende hierzulande gehen würde.

Der Kölner Weihbischof Ansgar Puff lobte die „klare Position“ von Papst Franziskus. Dafür könne man ihm „sehr dankbar“ sein, sagte Puff der Kölnischen/Bonner Rundschau. „Bei diesem Kernthema unseres Glaubens dürfen wir keine Ausnahmen zur Regel machen.“ Daran müsse sich die Lösung des Streits orientieren. Während andere Bischöfe davon ausgehen, dass die einzelnen Bischöfe die Verantwortung dafür haben, wie der Kommunionempfang in ihrer Diözese abläuft, hat Puff den Papst so verstanden, dass einheitliche kirchenrechtliche Vorgaben in Aussicht gestellt werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Populismus siegt
Kommentar zur europäischen Migrationspolitik Populismus siegt