Afghanistan Container verschwinden in Afghanistan spurlos

Bonn · Eine Firma fordert vor dem Bonner Landgericht Schadensersatz vom Bund. Die Kammer hält eine Klage für schlüssig.

Über diese Haltung des Bundes konnten die die Bonner Richter nur den Kopf schütteln: Weil im deutschen Bundeswehr-Camp Marmal bei Masar-i-Sharif in Afghanistan vier Wohn- und ein Sanitärcontainer spurlos verschwunden sind, hat die Eigentümerfirma den Bund vor dem Bonner Landgericht auf 64.350 Euro Schadensersatz verklagt, sollten die Container nicht binnen zwei Wochen zurückgegeben werden. Doch der Bund sieht sich nicht in der Verantwortung.

Das zumindest stellten deren Vertreter vor der 1. Bonner Zivilkammer klar. Dabei, so die Richter fest, sei unstreitig, dass zwischen zwischen dem Verteidigungsministerium und der Firma 2009 ein Vertrag geschlossen worden war betreffend Herstellung, Lieferung und Aufbau einer Luftfahrzeughalle. Und dafür wurden die Container im Camp aufgestellt. Im März 2011 waren die Arbeiten beendet. Und das weitere Schicksal der Container völlig ungeklärt.

Fest steht nur: Als Mitarbeiter der Firma sie im Juli 2012 für Wartungsarbeiten wieder beziehen wollten, waren sie nicht mehr da. Dabei, so erklärte deren Geschäftsführer nun vor Gericht, sei klar gewesen, dass seine Firma weitere Projekte bis 2014 in dem Camp zu erledigen hatte. Zusammen mit den Feldjägern habe man das ganze Gelände nach den Containern abgesucht – ohne Erfolg. Die Firma habe Strafanzeige erstattet und erklärt: „Sollte der Verlust der Container auf Diebstahl zurückzuführen sein, wäre das kein Einzelfall.“ Überdies stehe fest: Um die Container abzubauen und zu transportieren, seien viele Helfer nötig gewesen.

Schließlich habe ein Major, damals Leiter der Bauabteilung, mitgeteilt: Der damalige Campkommandeur habe die Container umlackieren, abbauen und abtransportieren lassen. Das alles aber bestreiten die Vertreter des Bundes rundweg. Und verwickelten sich dabei in Widersprüche, wie das Gericht ihnen nun vorhielt: Mal hieß es, man habe die Firma aufgefordert, die Container abzubauen. Dann wieder, man habe nicht gewusst, wem die Container gehören. Das Gericht hat jedenfalls keinen Zweifel, wer hier den Schwarzen Peter hat: „Wir halten die Klage für schlüssig“, erklärte Kammervorsitzender Stefan Bellin und riet zur Einigung. Die aber lehnte der Bund kategorisch ab. Nun will das Gericht der Wahrheit auf die Spur kommen und Zeugen vernehmen.

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