Strafverfahren genehmigt Bundestag hebt Immunität von zwei AfD-Abgeordneten auf

Berlin · Das Urteil gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Münzenmaier ist noch nicht rechtskräftig - er hat dagegen Berufung eingelegt. Das Parlament stellte die Weichen dafür, dass ein Strafverfahren zumindest möglich ist.

 Münzenmaier war wegen der Beteiligung an einem Überfall auf Fußball-Fans zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Münzenmaier war wegen der Beteiligung an einem Überfall auf Fußball-Fans zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Foto: Boris Roessler

Der Bundestag hat den Weg für Ermittlungen gegen zwei Abgeordnete der AfD freigemacht. Das Parlament hob die Immunität des rheinland-pfälzischen Abgeordneten Sebastian Münzenmaier und des nordrhein-westfälischen Spitzenkandidaten Martin Renner auf.

Beide Entscheidungen fielen nahezu einstimmig mit jeweils nur einer Enthaltung aus der AfD-Fraktion. Damit genehmigte das Plenum die Durchführung von Strafverfahren gegen die Abgeordneten.

Die konkreten Hintergründe waren bis zum späten Nachmittag unklar. Die AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Alexander Gauland sprachen jedoch von einem "völlig normalen parlamentarischen Vorgang".

Münzenmaier war im Oktober wegen der Beteiligung an einem Überfall auf Fußball-Fans zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte über seinen Anwalt Berufung dagegen eingelegt. Worauf sich die Ermittlungen gegen Renner beziehen könnten, blieb trotz Anfrage bei der AfD-Fraktion im Dunkeln. Der 63-Jährige wird dem äußersten rechten Flügel der Partei zugerechnet.

Das Amtsgericht Mainz hatte Münzenmaier im Herbst verurteilt, weil er Mitgliedern der Ultra- und Hooliganszene des 1. FC Kaiserslautern vor fünf Jahren geholfen haben soll, Fans des Fußball-Bundesligisten Mainz 05 aufzulauern und sie zu verprügeln. Bei Veranstaltungen im Bundestagswahlkampf hatte Münzenmaier mehrfach betont, er sei "ein friedlicher Fußballfan" und habe sich "nie an irgendwelchen gewalttätigen Auseinandersetzungen beteiligt".

Die Staatsanwaltschaft Mainz geht davon aus, dass es sich um das Verfahren handelt, das wegen der eingelegten Berufung noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Es gebe kein neues Verfahren, in dem die Staatsanwaltschaft den Bundestag um Aufhebung der Immunität ersucht habe.

Diese parlamentarische Immunität soll Abgeordnete vor Strafverfolgung schützen. Nur wegen einer mutmaßlichen Straftat darf die Polizei ermitteln und einen Parlamentarier verhaften. Dafür muss der Bundestag zustimmen und die Immunität aufgehoben werden - es sei denn, der Parlamentarier wird unmittelbar nach der Tat oder am folgenden Tag festgenommen.

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