Erneut Vorwürfe Bundestag hebt Immunität Petrys für weiteres Verfahren auf

Berlin/Dresden · Der früheren AfD-Chefin Frauke Petry droht ein zweites Strafverfahren. Auf Antrag der sächsischen Justiz hob der Bundestag am Donnerstagabend die parlamentarische Immunität der inzwischen ausgetretenen und fraktionslosen Abgeordneten auf.

 Der Schritt ist Voraussetzung für eine Anklageerhebung gegen die fraktionslose Abgeordnete.

Der Schritt ist Voraussetzung für eine Anklageerhebung gegen die fraktionslose Abgeordnete.

Foto: Britta Pedersen

Im Dezember hatte das Parlament bereits den Weg für eine Anklage gegen die 42-Jährige wegen Meineidverdachts vor dem Landgericht Dresden frei gemacht. Die Aufhebung der Immunität ist Voraussetzung für eine Anklageerhebung. Im aktuellen Fall wirft ihr die Staatsanwaltschaft Leipzig nach dpa-Informationen unter anderem Subventionsbetrug vor.

Demnach hatte Petry 2014 eine Förderung für eine sogenannte "Turn Around"-Beratung ihrer in Schieflage geratenen Firma beantragt und erhalten. Allerdings habe die Beratung nicht der Firma, sondern ausschließlich der Vorbereitung und Begleitung ihrer persönlichen Insolvenz gegolten. Dennoch habe Petry die Rechnung über die Firma beglichen und auch bei der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht. Neben Subventionsbetrug und Untreue wird ihr deshalb auch Steuerhinterziehung vorgeworfen. Über die Vorwürfe hatte zuvor die "Bild"-Zeitung berichtet.

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