Bundespolitische Konsequenzen Bund soll Abschiebung von Gefährdern übernehmen

Berlin · Als Konsequenz aus dem Behördenstreit nach der Abschiebung des mutmaßlichen Bin-Laden-Leibwächters Sami A. nach Tunesien ist der Ruf nach bundespolitischen Konsequenzen stärker geworden.

 Wappen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Wappen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Foto: picture alliance / Mohssen Assan

„Die Gefährder-Abschiebung sollte Bundesangelegenheit werden“, sagte CDU-Innenexperte Armin Schuster. Innenminister Horst Seehofer (CSU) will das prüfen. Nach Ansicht der SPD kann der Bund schon jetzt in Abstimmung mit den Ländern die Zuständigkeit übernehmen.

Der Tunesier Sami A. war als Gefährder am frühen Freitagmorgen mit einer Chartermaschine ausgeflogen worden, obwohl das zuständige Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das am Donnerstagabend untersagt hatte. Diese Entscheidung war aber erst nach Abflug bei der Bochumer Ausländerbehörde eingegangen.

Das Verwaltungsgericht hatte sich telefonisch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgesichert, dass aktuell keine Abschiebung anstehe. Doch das Bundesamt war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zuständig. Das Verwaltungsgericht verfügte daraufhin, dass A. zurückgeholt werden müsse. Das will die Stadt Bochum verhindern und legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Vor Mitte August ist nicht mit einer Entscheidung zu rechnen.

Nach Überzeugung von SPD-Innenexperte Burkhard Lischka könne eine generelle Zuständigkeit des Bundes für die Abschiebung von Gefährdern zu klaren Verhältnissen und Verantwortlichkeiten führen. Innenstaatssekretär Günter Krings (CDU) verwies gegenüber unserer Redaktion jedoch darauf, dass es laut Aufenthaltsrecht nicht um generell alle Gefährder gehen könne, sondern nur um „besonders gelagerte Fälle“.

Asylbewerber soll zurückgeholt werden

„Wollte man durch Gesetzesänderung die Bundeszuständigkeit für Gefährder ausweiten, so wäre das nur sinnvoll bei einer gleichzeitigen Ausweitung der Befugnisse der Bundespolizei“, gab Krings zu bedenken. Sie müsse dann wie die Landespolizei beispielsweise auch Zutritt zu Unterkünften und Wohnungen erhalten.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) will einen unrechtmäßig abgeschobenen Asylbewerber aus Afghanistan nach Deutschland zurückholen. Nach Innenminister Horst Seehofer (CSU) räumte auch die Nürnberger Behörde am Mittwoch „Verfahrensfehler“ im Fall des 20-Jährigen aus Neubrandenburg ein, der Anfang Juli in seine Heimat zurückgebracht worden war. Man werde „die für eine Rückholung notwendigen Schritte zeitnah durchführen“, erklärte das Bamf.

Das Bamf hatte den Asylbescheid des Mannes nach Angaben eines Sprechers zunächst an eine falsche Adresse geschickt. Danach ging die Behörde trotz eines richterlichen Hinweises davon aus, dass der Asylbescheid rechtskräftig abgelehnt war - der Mann seine Klage dagegen also zu spät eingereicht hätte.

(Mit Material von dpa)

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