Umstrittener Paragraf 219a Bund einig über Eckpunkte zu Abtreibungs-Werbeverbot

Monatelang hat die Bundesregierung um einen Kompromiss zum Werbeverbot für Abtreibungen gerungen. Ist die Debatte über Paragraf 219a nun beigelegt?

 Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche, fasst den Begriff aber weiter als im allgemeinen Sprachgebrauch üblich.

Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche, fasst den Begriff aber weiter als im allgemeinen Sprachgebrauch üblich.

Foto: Silas Stein

Im Streit um den umstrittenen Paragrafen 219a zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche hat die Bundesregierung eine Verständigung erzielt. Man habe sich auf Eckpunkte geeinigt, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch. Die zuständigen Fachminister wollten sich noch am Abend bei einer Pressekonferenz zu dem gefundenen Kompromiss äußern. Zum Inhalt wurde zunächst nichts bekannt. Die Minister hatten am Mittag rund drei Stunden lang ohne Ergebnis zusammengesessen und ihre Gespräche dann telefonisch fortgesetzt. Besonders die SPD hatte Druck aufgebaut und eine Einigung verlangt.Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet Werbung für Schwangerschaftsabbrüche - man macht sich schon strafbar, wenn man "seines Vermögensvorteils wegen" öffentlich Abbrüche anbietet. Die SPD hatte eine Reform angestoßen, ihren Antrag aber auf Rücksicht auf den Koalitionspartner CDU zunächst zurückgestellt.

Seit dem Frühjahr suchten Justizministerin Katarina Barley (SPD), Familienministerin Franziska Giffey (SPD), Innenminister Horst Seehofer (CSU), Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) einen Kompromiss. Die Fraktionen von SPD und CDU wollen diesen im Januar beraten.In der SPD gab es auch Bestrebungen, das Thema bei einer nicht überzeugenden Lösung im Bundestag als Gewissensentscheidung freizugeben. Dann könnte zusammen mit FDP, Linken und Grünen die Abschaffung des Paragrafen beschlossen werden.

Auslöser der Debatte war die Verurteilung einer Ärztin aus Gießen, die Informationen zu einem Schwangerschaftsabbruch als Datei zum Herunterladen angeboten hatte.

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