Berufungsverhandlung im Prozess um Salafisten Abou-Nagie

Köln · Der Fall des wegen Betrugs verurteilten Salafisten-Predigers Ibrahim Abou-Nagie beschäftigt am heutigen Dienstag (9 Uhr) erneut ein Gericht. Abou-Nagie habe gegen das ursprüngliche Urteil vom Februar 2016 Berufung eingelegt, erklärte das Kölner Landgericht. Nun stehe die Berufungsverhandlung an.

 Ein Schild weist in Köln den Weg zum Amts- und Landgericht.

Ein Schild weist in Köln den Weg zum Amts- und Landgericht.

Foto: Federico Gambarini/Archiv

Das Amtsgericht in Köln hatte den Initiator der umstrittenen Koran-Verteilaktion "Lies!" damals zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilt, weil er zu Unrecht etwa 53 000 Euro an Sozialleistungen kassiert haben soll. Die Aktion "Lies!" wurde im November 2016 von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) als verfassungsfeindlich verboten. Bei Experten gilt Abou-Nagie als Hassprediger.

Vor dem Berufungstermin sagte sein Anwalt Mutlu Günal der Deutschen Presse-Agentur: "Dieses Verfahren gegen Herrn Abou-Nagie ist Teil einer staatlichen Hetzkampagne, die aber nicht zum Erfolg führen wird."

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