Kommentar zur Sicherheitslage in Deutschland Berechtigte Fragen

Meinung | Berlin · Es ist rechtsstaatlich nicht akzeptabel, wenn jeder Flüchtling damit rechnen muss, ohne konkreten Verdacht jederzeit vom Verfassungsschutz überprüft zu werden. Das Problem, dass 2015 Tausenden Syrern ohne persönliche Befragung Asyl gewährt wurde, ist gleichwohl nicht aus der Welt.

Als 2015 die Flüchtlingszahlen stiegen, hielten es deutsche Sicherheitsbehörden für unwahrscheinlich, dass Islamisten Flüchtlinge für ihre Zwecke missbrauchen. Das Argument lag auf der Hand. Islamistische Terrorgruppen, so die damalige Sicht, hätten es gar nicht nötig, die Fluchtrouten zu nutzen. Zum einen, weil sie auf in Deutschland radikalisierte potenzielle Attentäter zurück greifen könnten – rund 500 potenzielle Gefährder sind hierzulande den Sicherheitsbehörden bekannt. Zum anderen, weil es wegen der lächerlich löchrigen europäischen Außen- und Binnengrenzsicherung auch ohne Flüchtlingsstrom kein großes Problem war, nach Deutschland zu gelangen.

Dabei wurde zunächst unterschätzt, dass islamistische Gruppen wie der IS die Sprengkraft zynischer Propaganda ebenso effektiv zu nutzen verstehen wie die verheerende Wirkung von Sprengstoffwesten. Deshalb warnen seit geraumer Zeit der Verfassungsschutz und andere Nachrichtendienste davor, dass Terroristen die in der Flüchtlingsfrage aufgeheizte Stimmung in europäischen Ländern und damit eben auch in Deutschland nutzen könnten, um die politische Lage zu destabilisieren. Das, so wird vermutet, ist der Hauptgrund, weshalb IS-Kämpfer über die Flüchtlingsrouten nach Europa entsandt werden oder der Versuch unternommen wird, zuvor unauffällige Flüchtlinge in Aufnahmeeinrichtungen gezielt zu rekrutieren. Die Flüchtlinge, von denen ja eine überwältigende Mehrheit vor eben diesen Gewalttätern flüchten, sollen dort, wo sie Zuflucht finden, von der einheimischen Bevölkerung isoliert und stigmatisiert werden. Sicherheitspolitisch ergibt sich daraus eine komplizierte Lage.

Natürlich ist es rechtsstaatlich nicht akzeptabel, wenn jeder Flüchtling damit rechnen muss, ohne konkreten Verdacht jederzeit vom Verfassungsschutz überprüft zu werden, so wie das in Reihen der Union gefordert wird. Die Union muss außerdem zur Kenntnis nehmen, dass ein Zugriffsrecht des Verfassungsschutzes auf die Kerndaten aller Asylsuchenden im Fall des Chemnitzer Terrorverdächtigen keine zusätzlichen Erkenntnisse gebracht hätte. Man sollte nicht so tun, als ob fehlende Informationen bei dem syrischen Verdächtigen Dschaber al-Bakr das Problem waren. Man wusste, was man wissen musste, allein: der Zugriff misslang.

Das Problem, dass 2015 unter dem Druck der Ereignisse Tausenden Syrern ohne persönliche Befragung Asyl gewährt wurde, ist gleichwohl nicht aus der Welt. Denn diese Befragungen verfolgen ja auch den Zweck, vor der Gewährung von Asyl Widersprüche aufzudecken, die auf ein eventuelles Sicherheitsrisiko hinweisen. Anfang 2016 ist dies zwar wieder geändert worden, die persönliche Befragung ist wieder fester Verfahrensbestandteil. Aber die Frage der Union ist berechtigt, wie mit jenen umzugehen ist, die ohne eine entsprechend gründliche Prüfung im vergangenen Jahr ins Land kamen. SPD und Opposition sollten außerdem über den Unionsvorschlag nachdenken, zu prüfen, ob nicht bei den Befragungen der Asylsuchenden generell mehr sicherheitspolitischer Sachverstand im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vonnöten ist.

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