Heils Versprechen Arbeitsminister Heil stellt Rentenkommission vor

Berlin · Die von Arbeitsminister Hubertus Heil gestellte Rentenkommission soll die Reformschritte noch in der laufenden Legislaturperiode ermöglichen. Vorsitzende sind zwei ehemalige Bundestagsabgeordnete.

Kein Enkel missgönne seinen Großeltern eine gute Rente, und umgekehrt wollten alle Großeltern, dass auch ihre Enkel ein gutes Leben führen könnten. Es gehe also um einen „verlässlichen Generationenvertrag“ für die gesellschaftliche Zukunft – trotz Demografie, trotz veränderter Arbeitswelt in der Digitalisierung, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Donnerstag beim Startschuss für die neue Rentenkommission der Bundesregierung.

Das zehnköpfige Expertengremium konstituiert sich am 6. Juni und soll der Regierung bis März 2020 Empfehlungen vorlegen, wie die Rente auch nach 2025 gesichert werden kann. Auf der Basis der Vorschläge strebt Heil durchaus noch in der laufenden Legislaturperiode erste Rentenreformschritte an: „Wo immer es möglich ist, will ich meinen Beitrag dazu leisten, dass wir die Weichen noch in dieser Legislaturperiode stellen“, versicherte er.

Die Kommission:

Sie soll möglichst unabhängig agieren und mit Sozialpartnern, Wissenschaftlern und Vertretern der Generationen darüber diskutieren, wie die Rente auch für künftige Generationen gesichert werden kann, obwohl die Gesellschaft ab 2025 viel schneller altern wird. Dabei soll sie auch die private und die betriebliche Altersvorsorge einbeziehen. Geplant sind Fachgespräche mit Sozialverbänden sowie mit Anbietern und Einrichtungen zur Altersvorsorge bereits ab Anfang Juli.

Die Mitglieder:

Die Vorsitzenden sind die ehemaligen Bundestagsabgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) und Karl Schiewerling (CDU). Beide sind in der Sozialpolitik altbekannte, aber wenig schillernde Figuren: Sie war Staatssekretärin im Arbeitsministerium, er war acht Jahre der führende Sozialpolitiker der Unionsfraktion. Das politische Gleichgewicht hat Heil fein austariert: Für den Gewerkschaftsbund sitzt Vorstandsfrau Annelie Buntenbach im Gremium, für die Arbeitgeberverbände deren führender Sozialexperte Alexander Gunkel. Die Koalitionsparteien sind mit SPD-Fraktionsvize Katja Mast, Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe und dem CSU-Sozialpolitiker Stephan Stracke vertreten. Auch die Wissenschaftler bilden ein ausgewogenes Dreieck: Der Münchner Rentenexperte Axel Börsch-Supan vertritt liberale Positionen und kritisiert die Rentenpolitik der Koalition, die junge Bremer Soziologin Simone Scherger hat eher einen sozialpolitischen Ansatz und der Berliner Ökonom Gert Wagner steht in der Mitte zwischen beiden. Außen vor bleiben allerdings die Oppositionsparteien. Schließlich solle ja nur die große Koalition Reformen beschließen, sagte Heil.

Generationenvertrag:

Dem Begriff liegt das Prinzip zugrunde, dass die junge Generation die alten Menschen versorgt. Durch die Rentenversicherung geschieht das im Umlageverfahren: Die Beitragszahlungen der aktiven Arbeitnehmer finanzieren die monatlichen Rentenzahlungen. Als man diese Rentenversicherung 1957 aus der Taufe hob, war Kanzler Konrad Adenauer davon überzeugt: Kinder kriegen die Leute sowieso. Damit schien die Rente sicher. Es folgte der Pillenknick und ein Geburtenrückgang. Angesichts einer seit den 70er Jahren drastisch gesunkenen Geburtenrate ist der Generationenvertrag aus den Fugen geraten. Spüren wird man dies, wenn die geburtenstarken Jahrgänge der 60er ab 2025 in Rente gehen.

Vorgeschichte:

Schon Anfang das Jahrtausends zeichnete sich ab, dass angesichts des demografischen Wandels die Rentenversicherung auf dem bisherigen Niveau nicht finanzierbar sein wird. Die von der Regierung Schröder eingesetzte und von dem Ökonomen Bert Rürup geleitete Kommission, die von November 2002 bis August 2003 tagte, schlug die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre und eine Begrenzung des Beitragssatzes auf höchstens 22 Prozent vor. Zuvor hatte die Regierung das Rentenniveau gekürzt und als Ausgleich die staatlich geförderte, private Riester-Rente eingeführt.

Stellschrauben:

Die Kommission solle „die Stellschrauben der Rentenverssicherung in ein langfristiges Gleichgewicht“ bringen, heißt es im neuen Koalitionsvertrag. Darunter versteht man den prozentualen Anteil der Durchschnittsrente am Durchschnittslohn, das Rentenniveau, den Beitragssatz, das Rentenalter oder den Steuerzuschuss zur Rente. Je höher das Rentenniveau, desto schneller steigen die Beiträge – und so weiter. Für alle, die Rentner sind oder die bis 2025 in Rente gehen, hat die Koalition eine „doppelte Haltelinie“ festgelegt: Das Rentenniveau soll auf dem heutigen Stand von 48 Prozent stabilisiert werden, die Beiträge moderat steigen. Zentrale Frage für die Kommission wird sein, in welchem Umfang das auch noch ab 2025 gelten kann.

Teure Projekte:

Bevor die Rentenkommission ihre Arbeit aufnehmen konnte, haben sich Union und SPD im Koalitionsvertrag mit der Mütterrente, der Grundrente und einem Plus bei der Erwerbsminderungsrente auf eine Reihe kostenintensiver Projekte verständigt. FDP-Sozialexperte Johannes Vogel kritisiert: „Zuerst werden teure Wahlkampfgeschenke gemacht und die Rentenformel dauerhaft zulasten der jüngeren Generation manipuliert. Und danach darf die Rentenkommission sich Gedanken machen, wie das in Zukunft finanziert werden soll.“ Für die Rentenversicherung gibt es auch noch versteckte Kosten im Koalitionsvertrag. Die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Krankenversicherung bedeutet für sie ein jährliches Ausgabenplus von 1,3 Milliarden Euro. Die Rentenkasse zahlt für die Ruheständler den Arbeitnehmer-Anteil.

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