Fragen und Antworten Aktive Sterbehilfe und assistierter Suizid

Bonn · Die Würde des Menschen ist unantastbar. So steht es im Grundgesetz. Aber was bedeutet das in Bezug auf das Sterben? Während die einen das Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende daraus ableiten, heißt es für andere, das Leben unter allen Umständen zu bewahren.

Was sagt das geltende Strafrecht?

Wer einem Schwerkranken tödlich wirkende Medikamente einflösst, leistet aktive Sterbehilfe und macht sich damit strafbar. Anders verhält es sich, wenn der Patient die Substanz selbst einnimmt, die jemand anderer für ihn besorgt oder bereitgestellt hat. Beihilfe zur Selbsttötung, auch assistierter Suizid oder passive Sterbehilfe genannt, ist nach geltendem Gesetz in Deutschland nicht verboten. Vorausgesetzt, die Tatherrschaft, so der juristische Fachbegriff, liegt beim Patienten.

Gilt die gesetzliche Regelung für alle?

Vor dem Gesetz sind bekanntlich alle gleich. Deshalb gilt das Strafrecht auch in diesem Fall für alle, also Angehörige, Ärzte, aber auch Sterbehilfevereine.

Was macht dennoch die Sonderrolle der Ärzte aus?

Sie liegt im Standesrecht der Ärzte begründet, das in den Satzungen der Ärztekammern festgeschrieben ist. Doch die 17 Ärztekammern in den 16 Bundesländern haben die Frage der Sterbehilfe nicht einhellig geregelt: Während zehn von ihnen ihren Mitgliedern verbieten, bei der Selbsttötung zu helfen, lassen die anderen Spielräume. Das sorgt dafür, dass in Köln striktere Regeln gelten als in Münster, weil in NRW zwei Kammern existieren: Die für Nordrhein, die Sterbehilfe verbietet, und die liberalere für Westfalen-Lippe. Bei Verstößen müssen Mediziner um ihre Approbation fürchten.

Worum geht es in Bezug auf die Sterbehilfevereine?

Die in Deutschland bisher nicht verbotenen Vereine bieten an, Patientenverfügungen durchzusetzen oder beim Suizid zu unterstützen. Um ihre Hilfe in Anspruch zu nehmen, müssen Betroffene Mitglied werden oder für die Leistungen bezahlen. Das sehen deren Gegner kritisch, weil sie eine Kommerzialisierung und Normalisierung der Sterbehilfe befürchten.

Welche Änderungen sind in der Diskussion?

Es gibt Abgeordnete, die am geltenden Gesetz festhalten wollen, andere setzen sich dafür ein, Sterbehilfevereine zu verbieten oder die Vorschriften für Ärzte klarer zu fassen. Wieder andere wollen die Hilfe zur Selbsttötung generell unter Strafe stellen, obwohl die Haupttat, der Suizid, keine Straftat ist.

Welche Vorschläge sind genau im Bundestag in der Diskussion?

Vier Gruppierungen kristallisieren sich bisher im Bundestag heraus

  • Das Totalverbot jedweder Art von Sterbehilfe fordert eine Gruppe um Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger (beide CDU). Danach drohen jedem, der bei der Selbsttötung hilft, bis zu fünf Jahre Haft.
  • Generelle Straffreiheit für Suizidhilfe will dagegen eine Gruppe um Petra Sitte (Linke), Kai Gehring und Renate Künast (beide Grüne), sofern sie einem erwachsenen, freiverantwortlich handelnden Patienten nach eingehender Beratung geleistet wird. Nach dem Vorschlag dieser Gruppe darf Sterbehilfe auch Ärzten nicht untersagt werden, sie entscheiden wie jede andere Person nach ihrem Gewissen. "Gewerbsmäßige" Suizidhilfe will die Gruppe jedoch ausschließen.
  • Die organisierte Sterbehilfe durch Vereine oder regelmäßige tätige Einzelpersonen wie den Berliner Arzt Uwe-Christian Arnold will eine dritte Gruppe um Michael Brand (CDU), Kerstin Griese und Eva Högl (beide SPD) unter Strafe stellen. Suizidhilfe bliebe also straffrei, so lange sie nicht mit Wiederholungsabsicht oder "geschäftsmäßig", also als "wiederkehrender Bestandteil der Tätigkeit", ausgeübt wird. Dann drohen Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Haft. Es bleibt eine Grauzone: Gerichte müssten nach diesem Vorschlag jeweils entscheiden, welche Zahl von Sterbehilfe-Fällen als geschäftsmäßiges Handeln gilt oder wann eine entsprechende Absicht zu erkennen ist.
  • Rechtssicherheit für Ärzte und medizinische Hilfe für leidende Menschen an deren Lebensende zählt zu den zentralen Forderungen einer Gruppe um Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD). Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten in Fällen unheilbarer tödlicher Erkrankungen und schweren Leidens soll gestärkt und ein friedliches Sterben ohne Schmerzen ermöglicht werden.

Wie geht die Beratung im Bundestag weiter?

Noch vor der Sommerpause werden die Politiker noch einmal über das Thema Sterbehilfe beraten. Für den September sind weitere Anhörungen vorgesehen. Nach den bisherigen Planungen ist im November mit einer Abstimmung zu rechnen. Der Fraktionszwang soll für die Abstimmung ausgesetzt werden, damit jeder Abgeordnete in dieser ethischen Frage nur seinem Gewissen verpflichtet ist.

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