AfD kämpft vor Gericht um Wahlkampfauftakt in NRW

Düsseldorf · Die AfD muss ihren für diesen Sonntag geplanten Auftakt zur Bundestagswahl in Nordrhein-Westfalen gerichtlich durchfechten.

Hintergrund: Die Betreiber des traditionellen Düsseldorfer Henkel-Saals sind kurzfristig vom Vertrag zurückgetreten. Ihre Absage an die AfD begründeten sie mit erheblichem Konfliktpotenzial durch mögliche Gegendemonstrationen und ihrer Fürsorgepflicht für Mitarbeiter und Besucher. Wie eine Sprecherin des Düsseldorfer Amtsgerichts am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigte, hat der AfD-Kreisverband Düsseldorf eine einstweilige Verfügung beantragt, um die Auftaktveranstaltung doch noch zu retten.

Bis Donnerstagmittag haben beide Seiten Gelegenheit, bei Gericht Stellung zu beziehen. Ob noch am selben Tag eine Entscheidung fällt, ist laut Sprecherin nicht sicher. Nach Angaben der AfD hat die Partei bislang keine Alternative, falls die einstweilige Verfügung nicht erlassen werden sollte.

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