Anti-Korruptionskämpfer Kreml-Kritiker Nawalny darf nicht zur Wahl antreten

Moskau · Oppositionspolitiker und Kreml-Kritiker Nawalny darf nicht an der Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr teilnehmen. Durch eine Verurteilung aus dem Februar ist sein "passives Wahlrecht" erloschen.

 Der russische Oppositionelle Alexej Nawalny bei einer Anhörung in einem Moskauer Gericht.

Der russische Oppositionelle Alexej Nawalny bei einer Anhörung in einem Moskauer Gericht.

Foto: Alexander Zemlianichenko

Die russische Wahlleitung hat dem Oppositionellen Alexej Nawalny das Recht auf eine Kandidatur bei der Präsidentenwahl 2018 abgesprochen.

Er sei in einem Diebstahlsprozess rechtskräftig zu fünf Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden, schrieb die zentrale Wahlkommission in Moskau in einer Mitteilung. "Folglich hat A. Nawalny derzeit kein passives Wahlrecht" - er dürfe sich nicht wählen lassen.

Auch dass Nawalny sich selbst als Kandidat bezeichne und überall im Land schon Wahlkampfstäbe einrichte, liege außerhalb des russischen Wahlrechts. Erst im Dezember werde das Wahlverfahren für die Präsidentenwahl im März 2018 offiziell eingeleitet.

Der Anti-Korruptionskämpfer Nawalny versucht, das umstrittene Strafurteil wie schon einmal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg aufheben zu lassen. Politisch verfolgt er die Taktik, so zu tun, als ob in Russland ein normaler Wahlkampf gegen Präsident Wladimir Putin möglich sei.

Seine Wahlkampfstäbe in über 40 Städten dienen als Anlaufstellen für junge Aktivisten. Im März und im Juni rief er seine Anhänger zu Protesten gegen Korruption auf die Straße. Er hofft, dadurch so viel politisches Gewicht zu gewinnen, dass der Kreml seine Kandidatur nicht mehr aus fadenscheinigen rechtlichen Gründen ablehnen kann.

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