Kommentar zur Rückkehr von IS-Kämpfern Gewaltige Arbeit

Meinung | Brüssel · Europäische Länder tragen eine Mitverantwortung dafür, wenn ihre in den Dschihad gezogenen Staatsbürger nach der Freilassung unbemerkt in ihre Heimatländer einsickern. Es ist eine Verpflichtung, den Ländern die Gefangenen abzunehmen, kommentiert GA-Korrespondent Gregor Mayntz.

Auf den ersten Blick erscheint die britische Reaktion auf das IS-Kämpfer-Ultimatum von US-Präsident Donald Trump naheliegend: Sollen die Verbrecher doch dort abgeurteilt werden, wo sie ihre Bluttaten begangen haben. Also vornehmlich in Syrien. Doch es lohnt, die Drohung aus Washington in ihren Konsequenzen zu durchdenken. Wenn die Europäer ihre in den Dschihad gezogenen Staatsbürger nicht als Gefangene übernehmen, lässt Trump sie bei einem Rückzug seiner Truppen frei, und dann könnten sie unbemerkt in ihre Heimatländer einsickern. Das weist nicht nur auf die Gefährdung der Sicherheit durch kriegserfahrene und ideologisch verblendete Islamisten, das beschreibt auch die Mitverantwortung von Großbritannien, Frankreich, Deutschland und weiteren Ländern.

Sie haben zum einen nicht verhindert, dass ihre Staatsbürger im Irak und Syrien in den blutigen Bürgerkrieg zogen. Sie haben sich auch verpflichtet, den IS militärisch zu zerschlagen. Auch deutsche Jets klären seit Jahren die Stellungen der Islamisten auf und geben die Informationen zu ihrer Bombardierung weiter. Wenn nun kurdische Kämpfer als Teil der Allianz gegen den Terror Hunderte von IS-Kämpfern loswerden wollen, weil sie in ihren schwachen und fragilen Strukturen in Syrien damit überfordert sind, dann ist es eine Verpflichtung, ihnen die Gefangenen abzunehmen. Das versteht sich nicht nur vor dem Hintergrund, dass Deutschland für Deutsche zuständig ist, sondern auch als Akt der Solidarität innerhalb der Anti-IS-Koalition.

Natürlich stehen deutsche Behörden nun vor immensen Problemen. Denn nur für einen geringen Prozentsatz der bald zu überstellenden Personen haben die deutschen Strafverfolgungsbehörden bereits Akten angelegt. Es gibt auch keine deutsche Botschaft in Syrien, und somit kann auch kein konsularischer Kontakt mit den Gefangenen aufgenommen werden, um Fall für Fall zu klären, ob Papiere vorliegen und welcher Verbrechen sich die jeweilige Person schuldig gemacht hat. Nicht einfach wird es zudem bei der Rücknahme von Frauen und ihren Kindern.

Da kommt also ein gewaltiges Stück Arbeit auf Sicherheits-, Strafverfolgungs- und Justizvollzugsbehörden zu. Doch wer 2015 beklagte, dass so viele Menschen weitgehend unkontrolliert ins Land kamen, ohne zu wissen, ob auch gefährliche Islamisten darunter waren, der sollte jetzt umso nachdrücklicher dafür eintreten, diesen Kern potenziell besonders gefährlicher Islamisten von Anfang an kontrolliert in sicheres Gewahrsam zu bringen.

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