68er-Generation ist Schuld Benedikts Antwort auf die Missbrauchskrise

Rom · Der emeritierte Papst mischt sich mit einem Manifest, dass gesellschaftliche Anklage und Verteidigungsschrift der traditionalistischen Kirche in einem ist, in Debatte ein.

 Benedikt XVI.

Benedikt XVI.

Foto: picture alliance / Michael Kappe

Benedikt XVI. wird kommende Woche 92 Jahre alt. Der emeritierte Papst bringt seine Tage im Vatikan-Kloster Mater Ecclesiae zu, Fortbewegung ist ihm nur noch im Rollstuhl möglich, berichten Vertraute. Geistig nehme Joseph Ratzinger aber weiterhin rege am kirchlichen Leben teil. Darauf deutet auch ein 19 Seiten langes Manifest zu den Ursachen und Folgen des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche hin, das Benedikt XVI. nun im bayerischen Klerusblatt veröffentlicht hat. Die Analyse ist eine schonungslose gesellschaftliche Anklage – und die Verteidigungsschrift einer traditionalistischen Kirche.

Benedikt berichtet in seiner nach eigener Darstellung mit dem vatikanischen Staatssekretariat und mit Papst Franziskus abgestimmten Veröffentlichung, dass er sich anlässlich der Vatikankonferenz zum Missbrauch von Kindern und Jugendlichen persönliche Notizen gemacht habe. Franziskus hatte Ende Februar die Vorsitzenden aller katholischen Bischofskonferenzen zu Beratungen zum Thema berufen. Benedikt fühlte sich nun offenbar bemüßigt, seinen Teil zur Debatte beizutragen.

Die Motivation der Veröffentlichung seiner Gedanken, so Ratzinger, sei, die Kirche wieder „als Licht unter den Völkern und als helfende Kraft gegenüber den zerstörerischen Mächten glaubhaft zu machen“. In seiner Analyse widmet er sich vor allem den gesellschaftlichen Bedingungen, die sexuellen Missbrauch von Minderjährigen möglich gemacht hätten.

Ratzinger verortet die Hintergründe in der „68er Revolution“, in der die „bisher geltenden Maßstäbe in Fragen der Sexualität vollkommen weggebrochen“ seien. Er macht die staatlich geförderte Sexualerziehung als Wegbereiter aus. Im Aufsatz heißt es: „Zu der Physiognomie der 68er Revolution gehörte, dass nun auch Pädophilie als erlaubt und als wenigstens angemessen diagnostiziert wurde.“ Dies habe großen Einfluss auch auf die Ausbildung von Priesteramtskandidaten gehabt.

„Zusammenbruch der katholischen Moraltheologie“

Diese Entwicklung setzt Benedikt XVI. in Verbindung mit dem „Zusammenbruch der katholischen Moraltheologie“ in der Folge einer Fehlinterpretation des Zweiten Vatikanischen Konzils (1963-65). Bestrebungen der Relativierung von Gut und Böse, wie sie etwa in der Kölner Erklärung progressiver Theologen von 1989 zu erkennen gewesen sei, habe sich sein Vorgänger Papst Johannes Paul II. mit seiner traditionellen Morallehre entgegengestellt.

Für Diskussionen dürfte auch der letzte Teil des Manifests sorgen, in dem Benedikt XVI. die Grundlagen des katholischen Glaubens im Hinblick auf Missbrauch anspricht. Dem Bedürfnis des damaligen Zeitgeistes, die Angeklagten zu schützen, sei vor allem der mangelnde Schutz des Glaubens hinzuzufügen. Notwendig sei die „Erneuerung des Glaubens an die uns geschenkte Wirklichkeit Jesu Christi im Sakrament“. Dies sei ihm in Gesprächen mit Opfern bewusst geworden, auf die der Ex-Papst sonst nicht eingeht.

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