Neues Gesetz Wirte planen Volksbegehren gegen NRW-Rauchverbot
Düsseldorf · Der Streit um das absolute Rauchverbot in NRW-Kneipen spitzt sich zu. Einen Monat nach Inkrafttreten des Qualmverbots beklagten die 10.000 NRW-Mitgliedsbetriebe des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) Umsatzeinbußen von mindestens zehn Prozent.
Landesweit sammeln wütende Wirte Unterschriften für ein Volksbegehren. Das NRW-Gesundheitsministerium wehrte sich gegen Vorwürfe und verwies auf "viele positive Reaktionen" nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes. "Eine Bilanz lässt sich nach vier Wochen sicherlich noch nicht ziehen."
Für den 5. Juni haben Gastwirte vor dem Kölner Rathaus zu einer Großkundgebung aufgerufen. Am 15. Juni demonstrieren Gastronomen vor dem Düsseldorfer Landtag. Die Dehoga will ein Volksbegehren zwar organisatorisch, aber nicht finanziell unterstützen. Angesichts von einer Million Stimmen, die für ein erfolgreiches Volksbegehren benötigt werden, hält die Dehoga den Vorstoß für ein Veto gegen das Rauchverbot für praktisch aussichtslos.
Nach einer Dehoga-Umfrage bei 700 Wirten leiden aber 71 Prozent unter Umsatzeinbußen von mehr als zehn Prozent. 58 Prozent klagen über weniger Gäste - 47 Prozent haben Stress mit Rauchern und elf Prozent mit Anwohnern wegen Lärmbelästigung durch das "Pendeln" vor die Tür. Im Ruhrgebiet gebe es bereits Wirte, die ihre Pachtverträge nicht verlängert hätten, erklärte die Geschäftsführerin der Dehoga Westfalen, Renate Dölling.
Wirte in Kleve haben Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und ihren Ministern Lokalverbot erteilt. Kraft sei schließlich für das strikte Rauchverbot und die existenzbedrohenden Einbußen verantwortlich. Allein in Kleve seien in nur einer Woche 1500 Unterschriften für das Volksbegehren gesammelt worden.
Betroffen von Umsatzeinbußen sind Schankwirtschaften, klassische Kneipen und Diskotheken. Umsatzgewinne gab es laut Dehoga in Hotelrestaurants und Speisebetrieben. Nicht nur in Düsseldorf überlegen erste Schützenvereine bereits, ob sie das Rauchverbot im Schützenzelt umgehen können, indem sie einzelne Seitenwände offen lassen und das Schützenfest quasi zur Freiluftveranstaltung umfunktionieren.