Anti-Terror-Einsätze Vorsorge für den Ernstfall im Inneren

BERLIN · Ab Februar wollen Polizei und Bundeswehr gemeinsam üben, wie sie nach einem Terrorangriff Sicherheit herstellen.

 Ein schwerer LKW der Bundeswehr fährt auf einer überfluteten Straße zwischen Scharlibbe und Schönfeld.

Ein schwerer LKW der Bundeswehr fährt auf einer überfluteten Straße zwischen Scharlibbe und Schönfeld.

Foto: picture alliance / dpa

Im Februar kommenden Jahres soll es losgehen: Vorbereitung auf eine „über Tage anhaltende Terrorlage“, wie es Thomas de Maizière formuliert. Der Bundesinnenminister ist entschlossen. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen ist es auch, die Länderinnenminister sind es ebenso. NRW-Innenminister Ralf Jäger sagte am Mittwoch in Berlin nach Beratungen von Bund und Ländern über gemeinsame Übungen von Polizei und Bundeswehr im Inland, die im Februar 2017 beginnen sollen: „Wir wollen etwas üben lassen, von dem wir hoffen, dass es nicht eintreten wird.“

Auf solche gemeinsame Übungen von Polizei und Bundeswehr, die in der SPD wegen des Einsatzes der Streitkräfte im Inneren weiter umstritten sind, hatte sich die Koalition bereits im Juli im neuen Weißbuch zur Sicherheitspolitik verständigt.

Dort heißt es: Das Bundesverfassungsgericht habe bestätigt, „dass die Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte bei der wirksamen Bekämpfung des Unglücksfalls unter engen Voraussetzungen auch hoheitliche Aufgaben unter Inanspruchnahme von Eingriffs- und Zwangsbefugnissen wahrnehmen können“. Dies beziehe sich auf einen besonders schweren Unglücksfall, zu dem auch „terroristische Großlagen“ zählten. Gerade nach dem Amoklauf von München, von dem zunächst nicht klar war, ob es nicht doch ein Terroranschlag sein könnte, dem Axtattentat von Würzburg und dem Terror-Hintergrund des Selbstmordattentäters von Ansbach hatte die Debatte über einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren wieder Fahrt aufgenommen.

Von der Leyen machte nach den Beratungen deutlich, dass über eventuelle Einsätze der Bundeswehr „ausschließlich“ die Polizei entscheide. „Ob, wann und in welcher Form, das entscheidet immer die Polizei“, betonte die Verteidigungsministerin. De Maizière nannte als mögliche Einsatzbereiche der Bundeswehr nach einem Terrorangriff im Inland „Transport, Aufklärung und Versorgung“. Und: „Ich kann mir auch Feldjäger vorstellen bei verkehrslenkenden Maßnahmen und zum Schutz von von Räumen.“

NRW-Innenminister Jäger betonte gleichfalls, dass die Bundeswehr „mit Material, eventuell auch mit operativen Kräften“ die Polizei bei einer großen Terrorlage unterstützen könnte. Der SPD-Politiker machte dabei auch deutlich, dass er wie de Maizière und von der Leyen einen solchen Einsatz der Bundeswehr im Inneren vom Grundgesetz für gedeckt hält. Die Bundeswehr darf der Polizei und anderen Bundesbehörden nach dem Grundgesetzartikel 35 Amtshilfe leisten, wenn diese angefordert wird. Beispiele dafür sind mehrere Einsätze bei Hochwasserkatastrophen oder zuletzt die Flüchtlingshilfe. Die gemeinsame Übung von Polizei und Bundeswehr soll in vier Bundesländern stattfinden. Der Bundesinnenminister ließ zunächst offen, ob nach der Übung im Februar weitere gemeinsame Übungen von Polizei und Bundeswehr für den Terrorfall in Deutschland folgen werden.

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